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Terrorist Financing via Money Transfer Systems

Der Artikel behandelt die jüngsten Entwicklungen in Hinblick auf Terrorismusfinanzierung auf der Basis von Geldtransfersystemen. Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann verfasst und 2021 im Journal of Crime, Criminal Law and Criminal Justice publiziert. Herkömmliche Banktransaktionen sind für Terroristen gefährlich, da Compliance-Abteilungen Sorgfaltspflichten erfüllen müssen und folglich unangenehme Fragen stellen. Im schlimmsten Fall werden die Strafverfolgungsbehörden kontaktiert. Daher bevorzugen Terroristen alternative Geldtransfersysteme, die es ermöglichen, Geldbeträge in andere Länder zu senden. Diese Vorgehensweise ist insbesondere aufgrund der breiten Nutzung von Geldtransfersystemen in der Bevölkerung von Vorteil. Terroristen unterstehen keinem Registrierungsprozess und können sich in der Anonymität der Masse wähnen. Geldtransfersysteme werden bekannterweise von Immigranten genutzt, um Geldbeträge an ihre Familienangehörigen zu senden, die sich in den jeweiligen Herkunftsländern befinden. Somit ist es ein Leichtes, Strohleute einzusetzen, die beispielsweise in Syrien Familienangehörige haben und diese finanziell unterstützen möchten. Somit treten die Terroristen nie persönlich in Erscheinung. Dabei senden diese jeweils kleine Beträge, damit Dienstleister keinen Verdacht schöpfen und die Strafverfolgungsbehörden kontaktieren. Diese Vorgehensweise ist gerade in Hinblick auf die Tatsache, dass die Organisation und Umsetzung terroristischer Akte wenig Geld bedürfen, opportun. Regelmässige Geldsendungen in Kriegsgebiete sind natürlich verdächtig, weswegen viele Terroristen das Geld nach Istanbul oder Antalya senden und dort von einem Komplizen abholen lassen. Höhere Beträge erwecken Argwohn und können dazu führen, dass die Sendung nicht bewilligt wird. Hierfür greifen Terroristen auf notariell beglaubigte Dokumente zurück, um den Anschein zu erwecken, es handle sich um eine legitime Geldsendung. Das Personal von Geldtransferdienstleistern sowie Compliance-Beauftragten lassen sich häufig von offiziellen Stempeln blenden, weswegen Meldungen an die Strafverfolgungsbehörden unterbleiben. Folglich eignen sich Geldtransfersysteme ausgezeichnet für die Terrorismusfinanzierung. Die grösste Schwierigkeit dieser Methode besteht in der Tatsache, dass einige Länder nicht über die nötige Infrastruktur verfügen und daher Geldsendungen von Dienstleistern nicht angeboten werden.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz, Notar in St. Gallen sowie niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein. Des Weiteren ist er als Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland tätig sowie als Group Chairman der Teichmann International AG.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Falker, M.C. (2019). Terrorist Financing via Money Transfer Systems. European Journal of Crime, Criminal Law and Criminal Justice, 103-126, 2021.