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Terrorismusfinanzierung

Die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung stellt seit Jahren ein grosses Thema für Compliance-Beauftragte dar. Transaktionsanalysen und Täterprofile sollen dabei helfen, Terrorismusfinanzierer rechtzeitig zu erkennen. Dies ist jedoch schwierig, da die Terrorismusfinanzierung im Gegensatz zur Geldwäscherei nicht notwendigerweise mit inkriminierten Vermögenswerten in Verbindung zu bringen ist. Vielmehr steht die Mittelverwendung im Vordergrund. Selbige liegt jedoch naturgemäss in der Zukunft und ist nur schwer vorhersehbar. Aufgrund der Komplexität der Terrorismusfinanzierung stellen sich bspw. Fragen darüber, wie Täter vorgehen oder wie Vermögenswerte transferiert werden. Solche Fragen sind nur schwer zu beantworten und bei den aktuell bestehenden Daten ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Nichtsdestotrotz sind präzise Kenntnisse über den Täterkreis, die Einnahmequellen und die Methoden des Vermögentransfers von grundlegender Bedeutung für eine effektive Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung.

Die bestehende Literatur über Terrorismusfinanzierung ist primär theoretischer Natur. Oftmals werden die Massnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung mit jenen zur Verhinderung der Geldwäsche kombiniert. Dies ist allerdings nur in begrenztem Umfang sinnvoll, da bei der Bekämpfung der Geldwäscherei die Mittelherkunft und bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung primär die Mittelverwendung im Vordergrund steht. Da wenig über die Täter, ihre Einnahmequellen und die konkreten Vorgehensweisen für den Vermögenstransfer bekannt ist, bestehen erhebliche Zweifel an der Effektivität der bisherigen Massnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Terrorismusfinanzierung kann nur bekämpft werden, sofern sie auch rechtzeitig erkannt wird.

Die Problematik der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung besteht unter anderem darin, dass nahezu jede Einnahmequelle für dieses Verbrechen infrage kommt. Das heisst, dass die Gelder der Terroristen häufig nicht inkriminiert sind und somit kein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche eingeleitet werden kann. Zudem ist zu beobachten, dass sich terroristische Organisationen zunehmend selbst finanzieren und sich geschickte Täter auf legale Einnahmequellen konzentrieren. Nicht zuletzt gilt es zu bedenken, dass die Finanzierung durch Tatmittel gelingen kann.

Aufgrund der breit gestreuten Einnahmequellen der Terrorismusfinanzierer konzentrieren sich die Bemühungen der Compliance-Beauftragten in der Regel auf die Bekämpfung der Möglichkeiten des Vermögenstransfers. Dabei sind Transaktionsanalysen, wie sie bei Finanzdienstleistern zum Einsatz kommen, nur bedingt hilfreich, da die Täter in der Regel unauffällige Konten unterhalten. Letztendlich ist auch nahezu jede Art des Vermögenstransfers für die Finanzierung von Terrorismus geeignet, wobei nach wie vor das Bankensystem als besonders ideal erscheint. Dies deshalb, weil alternative Transfermethoden mit hohen Kosten und Risiken verbunden sind. Nichtsdestotrotz ist es von grundlegender Bedeutung, dass Compliance-Beauftragte auch Transfermethoden ausserhalb des Bankensystems im Blick behalten und eine Kombination dieser Methoden mit regulären Überweisungen im Rahmen ihrer Analysen in Erwägung ziehen. Selbiges gilt für StrafverfolgerInnen, Juristen und Juristinnen sowie Regulierungsbehörden. Terrorismusfinanzierung ist keineswegs leicht zu erkennen, da die strafbare Handlung in der Regel in der Zukunft liegt und somit antizipiert werden muss.

Die Täter sind zunehmend intelligent und gut ausgebildet und es wäre ein Trugschluss, davon auszugehen, dass Terrorismus von verrückten Fanatikern finanziert werde. Somit dürften diese stets in der Lage sein, ihr Verhalten plausibel zu erklären. Meist werden daher nur kleine und wenig erfahrene Täter erwischt.

Letztendlich lässt sich festhalten, dass mit der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung eine hoheitliche Aufgabe an private Unternehmen übertragen wurde, welche aber nicht über dieselben Instrumente verfügen und somit nur einen begrenzten Beitrag hierzu leisten können. Auch sollte von Compliance-Abteilungen nicht erwartet werden, Vorgehensweisen von geschickten Tätern rechtzeitig erkennen zu können, da dies für private Unternehmen kaum möglich ist.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2017). Terrorismusfinanzierung — Täter, Einnahmequellen und Methoden des Vermögenstransfers. ZRFC, 12(5), 223–226.

Der vorliegende Beitrag dient ausschliesslich Aufklärungs- und Präventionszwecken. Die Ausführungen basieren auf empirischen Untersuchungen, welche im Buch „Methoden der Geldwäscherei“ zusammengefasst wurden. Wir weisen darauf hin, dass Geldwäscherei strafbar ist.