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Terrorismusfinanzierung durch Kryptowährungen – eine Gefahr für Europa?

Der vorliegende Artikel behandelt das Thema der Terrorismusfinanzierung durch Kryptowährungen und ob diese eine Gefahr für Europa darstellt. Unsere Anwältinnen und Anwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen üben ihre Expertise täglich im strafrechtlichen Bereich in Zusammenhang mit Themen wie diesem aus. Geschrieben wurde der Beitrag von Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in St. Gallen, und veröffentlicht wurde er in der Zeitschrift Journal of Money Laundering Control.

Im Folgenden soll aufgezeigt werden, wie Terroristen ihre Aktivitäten durch Kryptowährungen realisieren. Diese Studie basiert auf einer qualitativen Inhaltsanalyse anhand von 30 semi-standardisierten Experteninterviews sowohl mit illegalen Finanzdienstleistern als auch mit Präventionsexperten. Damit beschränken sich die Ergebnisse auf die Perspektive der 30 Befragten.

An Kryptowährungen wird oftmals kritisiert, dass sie ein ideales Instrument für Terroristen seien. Kryptowährungen und ähnliche Alternativwährungen sind völlig anonym und daher sehr schwierig zu verfolgen. Es ist allerdings fragwürdig, ob Kryptowährungen tatsächlich für die Finanzierung von Terrorismus geeignet sind. Nachfolgend werden die Schritte untersucht, die Terroristen unternehmen, um Terrorismus durch Kryptowährungen zu finanzieren, ohne dabei erwischt zu werden.

Einer der Hauptvorteile von Kryptowährungen besteht darin, dass sie in eine andere Währung umgetauscht werden können. Terroristen könnten sie daher nutzen, um anonym Geld zu transferieren und dann wieder in die Währung umtauschen, die sie an jenem Ort benötigen. Es sollte jedoch betont werden, dass dies lediglich für kleine Beträge möglich ist. Es ist unwahrscheinlich, dass 13 Bitcoins in Euro umgetauscht werden, da diese einen relativ hohen Wert aufweisen und dies zu Auffälligkeiten führen würde.

Kryptowährungen unterliegen in der Regel keinerlei Regulierung oder öffentlichen Kontrollmechanismen. Dies deshalb, da sie nicht von Regierungen oder Zentralbanken ausgegeben werden. Daher benötigen sie keine behördliche Beaufsichtigung, was für illegale Aktivitäten einen besonderen Vorteil darstellt. Kryptowährungen sind somit eine geeignete Alternative zu klassischen Banküberweisungen. Während Banken Regeln und Vorschriften unterliegen und die Compliance-Beauftragten alle eingehenden und ausgehenden Transaktionen kontrollieren, ermöglichen Kryptowährungen den Terroristen das Transferieren von Vermögenswerten, ohne dabei Fragen über den wirtschaftlich Berechtigten oder den Hintergrund der Transaktion zu stellen.

Nicht nur Terroristen geniessen die Anonymität der Kryptowährungen. Auch Personen, die durch Spenden zum Terrorismus beitragen wollen, geniessen den Vorteil eines stark reduzierten Risikos der strafrechtlichen Verfolgung. Ausserdem sind Kryptowährungen leicht zu verstecken und unterliegen daher einem sehr geringen Diebstahlrisiko. Bei Anliegen oder Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Frauenfeld, St. Gallen und Zürich gerne beratend zur Verfügung.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt und Notar in St. Gallen. Weiter leitet er Beratungsgesellschaften in Dubai, Liechtenstein und England und ist Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2018). Financing terrorism through cryptocurrencies – A danger for Europe? Journal of Money Laundering Control, 21(4), 513–519.