de en ru it fr

Terrorismusfinanzierung – Schwachstellen in der Bekämpfung

Unsere Rechtsanwälte in Zürich, St. Gallen und Frauenfeld sind täglich strafrechtlichen Sachverhalten konfrontiert. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Terrorismusfinanzierung im Hinblick auf die Schwachstellen in der Bekämpfung. Der Artikel wurde in der Zeitschrift Kriminalistik veröffentlicht und von Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in St. Gallen, geschrieben.

Im Folgenden werden die Schwachstellen bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung aufgezeigt. Es wird insbesondere aufgezeigt, welche Instrumente Täter fürchten und Ermittler als wünschenswert erachten. Neben Informationsaustäuschen zwischen Privaten und Behörden werden auch Berufsgeheimnisse, Amts- und Rechtshilfe, Onlinedurchsuchungen und verdeckte Ermittlungen erläutert. Die Erkenntnisse basieren auf einer qualitativen Inhaltsanalyse von 15 informellen Gesprächen mit illegalen Finanzdienstleistern und 15 semi-standardisierten Experteninterviews mit Präventionsexperten.

Jede Einnahmequelle kann für Terrorismusfinanzierung verwendet werden, weshalb nicht argumentiert werden kann, dass man nur die Möglichkeiten zur Generierung von finanziellen Mitteln eliminieren müsse. Das wäre zwar wünschenswert, aber kaum durchsetzbar. Auch legale Einnahmequellen eignen sich für die Finanzierung des Terrorismus, womit der Schlüssel zur Bekämpfung von Terrorismus im Vermögenstransfer liegt.

Werden Vermögenswerte transferiert, sind in der Regel mehrere Personen involviert. Beispielsweise werden dabei auch verdeckte Ermittler eingesetzt. Es besteht trotzdem Einigkeit darüber, dass die bestehenden Massnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung nicht ausreichend sind und es wurde noch nicht untersucht, welche Schwachstellen aus Sicht der Ermittler kompensiert werden müssen. Bezugnehmend auf den Informationsaustausch zwischen den Behörden und Privaten ist ein wichtiger Bestandteil das Erstellen einer Gefährderliste, die den Finanzdienstleistern zur Verfügung gestellt werden. Diese enthalten Namen von verdächtigen Personen. Genauere Informationen von verdächtigen Personen können helfen, verdächtige Personen schneller zu erkennen und die Anzahl falscher Verdächtigungen zu reduzieren.

Hinblickend auf den islamistischen Terrorismus könnte es also hilfreich sein, verdeckte Ermittler mit Migrationshintergrund zu rekrutieren. In der Praxis ist dies jedoch schwierig, da diese Personen meistens eine gewisse Loyalität gegenüber ihren Landsleuten wahren möchten. Die Suche nach geeigneten verdeckten Ermittlern mit Migrationshintergrund ist schwierig und zeitaufwendig. Weiter besteht bei der verdeckten Ermittlung eine weitere Hürde, Personen in solch ein Milieu einzuschleusen. Dies benötigt viel Zeit und Geld, weshalb diese Einsätze als kosten- und personalintensiv gelten. Hierbei ist die wohl grösste Schwäche der Ermittlung die bürokratischen und gesetzlichen Hürden.

Bei Onlinedurchsuchungen handelt es sich um ein vielversprechendes Element bei der Bekämpfung des Terrorismus. Diese Methode ist kostengünstiger und effektiver als klassische Ansätze wie das Observieren. Bei weiteren Anliegen oder Fragen können Sie sich gerne an unsere Rechtsanwälte in Frauenfeld, Zürich und St. Gallen wenden.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt und Notar in St. Gallen. Er leitet ausserdem Beratungsgesellschaften in Dubai, England und Liechtenstein und ist zudem Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2018). Terrorismusfinanzierung – Schwachstellen in der Bekämpfung. Kriminalistik, 85–89.