Unsere Rechtsanwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen beschäftigen sich täglich mit strafrechtlichen Aspekten. Der vorliegende Beitrag behandelt bezugnehmend auf Terrorismusfinanzierung die Bedeutung von Money Transfer Dienstleistern. Veröffentlicht wurde der Artikel in der Zeitschrift Kriminalistik und von Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in St. Gallen, geschrieben.
Anhand von 15 informellen Gesprächen mit illegalen Finanzdienstleistern und 15 semi-standardisierten Experteninterviews mit Präventionsspezialisten wurden Erkenntnisse ausgearbeitet, wie intelligente und gebildete Täter Money Transfer Dienstleister für die Terrorismusfinanzierung missbrauchen können und wie entsprechend deren Vorgehen sich konkret ausgestaltet.
Money Transfer Systems sind durch Schnelligkeit und Bezahlbarkeit charakterisiert. Dabei zeichnen sich diese unter anderem durch ihre schwierige Zurechenbarkeit zu einer Person aus. Money Transfer Systems erlauben es Terrorismusfinanzierern, effiziente und flexible Transfers von Geld in ein anderes Land ohne aufwendige Registrierungsprozesse zu tätigen.
Generell eignen sich Money Transfer Systems zur Anonymisierung eines Terrorismusfinanzierers mit relativ geringem Aufwand. Da bei Geldtransaktionen mittels Money Transfer Systems ist in vielen Fällen kein Registrierungsprozess vorgelagert wird, bieten die Ausweisdokumente der beteiligten Personen in der Regel die einzigen Anhaltspunkte für Transaktionsanalysen. Eine Schwäche von Money Transfer Systems ist die unter Umständen fehlende Infrastruktur seitens der Empfängerseite.
Der häufigste legitime Zweck von Money Transfer Systems ist das Versenden von Geld an Familienangehörigen in der ganzen Welt. Ein geschickter Terrorismusfinanzierer analysiert in einem ersten Schritt, wie eine unbescholtene Person die Money-Transfer Dienstleistung nutzt und kopiert dies in einem zweiten Schritt als Deckmantel für ihre Transaktionen. Ergänzend kann eine Erschwerung der Zuordnung einer Transaktion durch die Verwendung von Strohleuten, bei denen eine ständige Auswechslung stattfindet, sowie durch den Einsatz von Digital Natives erzielt werden.
Grössere Beträge werden in der Regel in viele kleine Transaktionen aufgesplittet, sodass eine Unterwanderung von gewissen Grenzwerten erreicht werden kann und dies entsprechend zu keinen Abklärungen in diesem Zusammenhang führt. Um eine Plausibilisierung des Zahlungszwecks beim Transfer von grösseren Beträgen zu garantieren, werden häufig öffentliche Urkunden hinzugezogen, welchen eine erhöhte Glaubwürdigkeit zukommt.
Zu den Entdeckungsrisiken von Money Transfer Systems zählen vor allem Echtzeitkriterien und Transaktionsanalysen aufgrund von gewissen Täterprofilen oder anderen auffälligen Transaktionen. Echtzeitkriterien werden von Money Transfer Dienstleister genutzt, um Transaktionsbeurteilungen durchzuführen. Dabei werden aufgrund der Transaktionsschnelligkeit nach dem Zufallsprinzip Analysen durchgeführt, weswegen auch bei Kleinbeträgen plausible Erklärungen nötig sind. Ex-Post Analysen sind hingegen fundierter, wobei Zahlungsströme, während einem längeren Zeitraum analysiert werden.
Weitere Risiken für die Terrorismusfinanzierer stellen die Bewegungsprofile der Money Transfer Dienstleister sowie Netzwerke zwischen Personen dar. Bewegungsprofile ermöglichen den Nachvollzug des Weges von Personen, die in eigenem Namen häufig Gelder empfangen. Ein intelligenter Täter verzichtet entsprechend auf Transaktionen an die Grenze zu Syrien und verwendet optimalerweise mehrere Identitäten.
Entsprechend kann trotz allen Bemühungen davon ausgegangen werden, dass Money Transfer Systems aufgrund der leicht zu umgehenden Compliance Mechanismen und der konkreten Vorgehensweisen der Terrorismusfinanzierer als Methode mit hoher Eignung für den Transfer von Vermögenswerten ist.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz. Zudem ist er Notar in St. Gallen und niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein. Ausserdem leitet er Beratungsgesellschaften in Dubai, Liechtenstein und England.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2017). Terrorismusfinanzierung – Die Bedeutung von Money Transfer Dienstleistern. Kriminalistik, 11, 678–681.