de en ru it fr

Strafprozessuale Schranken und Hürden in der Kriminalitätsbekämpfung und -prävention

Unsere Rechtsanwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen üben ihre Expertise täglich im Strafrecht aus. Das vorliegende Buch befasst sich mit den strafprozessualen Schranken und Hürden in der Kriminalitätsbekämpfung und -prävention. Geschrieben wurde das Buch von Dr. Dr. Fabian Teichmann, der als Rechtsanwalt in der Schweiz tätig ist.

Es wurden die Massnahmen und die Organisationen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung bereits hinreichend untersucht, allerdings ist nach wie vor wenig über die konkreten Vorgehensweisen von Terrorismusfinanzierern bekannt. Im Folgenden soll mit diesem Buch die Forschungslücke gefüllt werden und aufzeigen, welche strafprozessualen Schranken und Hürden die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, aber auch anderer Straftaten, wesentlich erschweren.

Es gibt unzählige Ansätze, die Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Ein möglicher Ansatz der Terrorismusbekämpfung besteht darin, Finanzierungsströme von Terroristen zu stoppen und diese auszutrocknen. Die Logik dahinter ist, dass viele Formen von Terrorismus mit Kosten verbunden sind und Terroristen ohne die entsprechenden finanziellen Mittel in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt. Dies ist insofern logisch, da Terroristen auf Waffen und Sprengstoff angewiesen sind, um Anschläge umzusetzen können. Dies Argument muss jedoch im Hinblick auf die Anschläge in Nizza, Berlin und Stockholm relativiert werden. In diesen Anschlägen wurden gestohlene Lastkraftwägen als Tatmittel verwendet, weshalb diese Anschläge mit geringen Kosten verbunden sind. Es ist grundsätzlich anzumerken, dass ein Anschlag erstaunlich günstig ist, im Durchschnitt liegen die Kosten bei lediglich 10'000 US-Dollar.

Nicht jeder Terroranschlag ist zwar mit hohen Kosten verbunden, um viele Menschen zu verletzen oder gar zu töten, jedoch ist vernünftigerweise davon auszugehen, dass für die Aufrechterhaltung von grösseren Terrororganisationen wie der IS oder Al-Qaida gewisse finanzielle Mittel benötigt werden. Hierbei ist exemplarisch an die Bezahlung von Kämpfern in Syrien zu denken, die die Gebiete des IS verteidigen und damit Rückzugs. Und Ausbildungsmöglichkeiten für Terroristen aus aller Welt schaffen.

Terrorismusfinanzierung wurde bisher noch nicht international einheitlich definiert. In der Schweiz wurde die Terrorismusfinanzierung in Art. 260quinquies CH-StGB definiert. Bei diesem Artikel handelt es sich allerdings um ein stumpfes Schwert im Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung. Auch das Strafmass von Art. 260quinquies CH-StGB sollte nicht unerwähnt bleiben. Die Terrorismusfinanzierung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe wirkt nicht besonders abschreckend. Dies ist jedoch auch fragwürdig, ob die drohende Strafe auch wirklich abschreckend wäre, da ein grosser Teil der Terroristen bereit sind, für ihre Ziele zu sterben. Bei weiteren Fragen oder Anliegen zu strafrechtlichen Themen wie diesen können Sie sich gerne an unsere Anwälte für Strafrecht in Zürich, St. Gallen und Frauenfeld wenden.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt und Notar in St. Gallen. Er ist des Weiteren niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein und leitet Beratungsgesellschaften in Dubai, England und Liechtenstein.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2020). Strafprozessuale Schranken und Hürden in der Kriminalitätsbekämpfung und -prävention, untersucht am Beispiel der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz. Berlin: Peter Lang Verlag.