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Schwächen von Untergrund-Bankensystemen

Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den Schwächen von Untergrund-Bankensystemen und es werden die damit verbundenen Compliance-Risiken beschrieben, indem untersucht wird, wie Untergrund-Bankensysteme wie Hawala oder der Peso Schwarzmarkt zur Umgehung bestehender Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung genutzt werden können. Geschrieben wurde der Artikel von Dr. Dr. Fabian Teichmann, LL.M., Rechtsanwalt in St. Gallen, von Marie-Christin Falker, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Teichmann International (Schweiz) AG sowie von Prof. Bruno S. Sergi.

Um einen umfassenden Einblick in dieses Themengebiet zu erhalten, wurden formelle Interviews mit 50 Compliance-Experten sowie informelle Interviews mit 50 Kriminellen durchgeführt. Ausserdem wurde im Rahmen einer quantitativen Studie ein Fragebogen an 200 Compliance-Experten übermittelt. Es konnte festgestellt werden, dass Untergrund-Bankensysteme nicht zwingend für illegale Aktivitäten genutzt werden, allerdings sehr wohl für Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geeignet sind und daher schärfere Massnahmen vorgenommen werden sollten. Der Hauptzweck von Untergrund-Bankensystemen ist zwar, den Geldtransfer in Regionen zu erleichtern, in denen kein Zugang zu regulären oder vertrauenswürdigen Bankensystemen besteht, trotzdem werden sie von Kriminellen häufig missbraucht.

In vielen Ländern bestehen Untergrund-Bankensysteme schon länger als offizielle Finanzsysteme. Beispielsweis wurden chinesische Untergrund-Bankensysteme zwischen 628 und 907 n. Chr. etabliert. Hierbei entspringt das arabische Hawala-Bankwesen dem frühen Mittelalter. Im Vergleich wurde in den Vereinigten Staaten die erste offizielle Bank im Jahr 1971 gegründet. Untergrund-Bankensysteme sind beispielsweise Hawala, Fei Ch’ien und der Peso Schwarzmarkt. Diese Bankensysteme sind in der Regel tief in den Kulturen verwurzelt und werden von einer Generation an die nächste weitergegeben.

Untergrund-Bankensysteme sind in den meisten Rechtsordnungen illegal, da sie eine Reihe von Compliance-Risiken mit sich bringen. Sie können insbesondere zur Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Systeme wie Hawala beruhen auf einem traditionellen Ehrenkodex und es findet keine Dokumentation von Transaktionen statt. Untergrund-Bankensysteme sind des Weiteren nicht reguliert und erfordern keine Identifizierung der Privatpersonen. Jemand, der eine Überweisung durch solche Systeme in Auftrag gibt, bekommt keine Quittung, sondern nur ein Stück Papier mit einem Code. Deshalb ist es für die Behörden besonders schwierig, die Platzierung inkriminierter Gelder nachzuweisen. Dies gilt auch für terroristische Organisationen, denn ohne Quittungen können die Behörden kaum beweisen, dass Gelder überwiesen wurden. Gerne können Sie sich bei allfälligen Fragen bei unseren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Zürich, St. Gallen und Frauenfeld zu Themenbereichen wie diesem informieren.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz. Weiter ist er als öffentlicher Notar in St. Gallen sowie als Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland tätig.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Falker, M.C. (2020). Weaknesses of Untergrund Banking Systems. In: Sergi, B.S. and Popkova, E.G. (eds.). Artificial Intelligence: Anthropogenic Nature Vs. Social Origin. Zürich / Lausanne: Springer, 478-489.