Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann in Zusammenarbeit mit Marie-Christin Falker verfasst und 2021 in der Fachzeitschrift «Zeitschrift für Risk, Fraud & Compliance» veröffentlicht. Personen, die von finanziellen Sanktionen betroffen sind, können Strohleute engagieren, um im Verborgenen zu handeln. Strohleute können Firmen oder Bankkonten eröffnen, um die Person zu vertreten. Dabei gilt es zu beachten, dass die Strohleute eine glaubwürdige Hintergrundgeschichte haben und vertrauenswürdig sein müssen. Des Weiteren werden von Sanktionen betroffene Personen darauf achten, ihre Vermögenswerte aufzuteilen und lediglich kleine aber mehrere Transaktionen zu tätigen, damit das Risiko, entdeckt zu werden, durch Diversifizierung relativ gering bleibt. Unternehmensstrukturen können auch verwendet werden, um die Identität des wahren wirtschaftlichen Eigentümers zu verbergen. Beratungsfirmen werden oft genutzt, um Sanktionen zu umgehen. Durch die Gründung von Tochtergesellschaften im Ausland und die Kombination von realen und fiktiven Beratungsleistungen können Compliance-Beauftragte getäuscht werden. In dieser Hinsicht ist es für Sanktionierte von Vorteil, Tochtergesellschaften in Ländern zu errichten, in denen bloss rudimentäre Sorgfaltspflichten gelten und die Behörden bekannt dafür sind, kaum auf Rechtshilfegesuche einzutreten oder diese nur äusserst langsam und ineffizient zu bearbeiten, was dazu führt, dass ausländische Strafverfahren erlahmen. Diese Methode erfordert jedoch signifikante finanzielle Mittel für die Gründung und Unterhaltung einer Beratungsfirma über mehrere Länder hinweg. Eine weitaus simplere Methode besteht in der Nutzung von Schliessfächern. Diese erfreuen sich bei Kriminellen einer erhöhten Beliebtheit, da sie besonders günstig und risikoarm sind. Eventuelle Identifikationspflichten können mithilfe eines Strohmannes mühelos umgangen werden. Es gilt zu beachten, dass Vermieter von Schliessfächern generell nicht über Informationen in Bezug auf deren Inhalt verfügen. Abschliessend gilt es festzustellen, dass der Versuch von Staaten, die Handlungsfähigkeit gewisser Personen mittels Sanktionen zu bewirken, oftmals scheitert, da die Sanktionierten selbst nie auf dem Papier erscheinen und daher nicht greifbar sind.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt, öffentlicher Notar, Autor, Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten sowie Unternehmensberater. Er ist in diesen Eigenschaften auf internationaler Ebene tätig.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Falker, M.C. (2021). Sanktionen und deren Umgehungsmöglichkeiten: Wie Sanktionierte mithilfe simpler Geldwäschermethoden Finanzsanktionen umgehen. Zeitschrift für Risk, Fraud and Compliance (ZRFC), 16(6), 278-281.