Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann in Zusammenarbeit mit Dimitri Gaffuri verfasst und 2021 in der Fachzeitschrift forumpoenale veröffentlicht. Der Artikel befasst sich mit dem rechtlichen Rahmen der Geldwäschereiprävention und zeigt auf, wie Geldwäscher konkret vorgehen. Die Verwendung von Schliessfächern ist eine einfache Möglichkeit, Geldwäscherei zu betreiben. Die Lagerung von Geld an einem physischen Ort erlaubt keine Wiedereingliederung des Geldes in die legale Wirtschaft und ermöglicht es auch nicht, die Herkunft des Geldes zu verbergen, sobald das Schliessfach geöffnet wird. Dennoch kann ein Krimineller, der sein schmutziges Geld an einem sicheren Ort mithilfe eines Strohmannes aufbewahrt, dieses allmählich nutzen, um sowohl die mit seinem eigenen Lebensunterhalt verbundenen Kosten zu finanzieren als auch Kapital in weitere kriminelle Aktivitäten zu investieren. Ein weiterer Vorteil von Schliessfächern besteht darin, dass keine Erklärung zur Herkunft des Geldes abgegeben werden muss. Des Weiteren kann auch die Investition in Antiquitäten und Kunst ein angemessenes System zur Verdeckung von Einkünften aus illegalen Aktivitäten darstellen. Der Kriminelle kann Antiquitäten oder Kunstwerke mit inkriminierten Vermögenswerten kaufen und sie in seinem Unternehmen neben anderen rechtmässig erworbenen Exemplaren ausstellen. Der Vorteil dieses Vorgehens liegt in der Schwierigkeit, den Wert zu quantifizieren, sowie in der mangelnden Regulierung und der weit verbreiteten Verwendung von Bargeld. Die größten Risiken hingegen sind mit der Volatilität des Marktes sowie der Gefahr von Fälschungen verbunden. Ein weiterer Bereich, in dem es typischerweise möglich ist, schmutziges Geld zu waschen, ist der Immobilienmarkt. Der Immobilienmarkt eignet sich sowohl zur Verschleierung von inkriminierten Vermögenswerten als auch zur Wiedereinführung in die legale Wirtschaft. Hierfür kann sowohl der Erwerb von Immobilien als auch deren Renovierung genutzt werden. Es ist realistisch anzunehmen, dass bis zu dreissig Prozent des Kauf- oder Renovierungspreises bar bezahlt werden können, was es dem Verkäufer oder Handwerker ermöglicht, teilweise Steuern zu hinterziehen. Der Geldwäscher hat hingegen die Möglichkeit, sein schmutziges Kapital zu verbergen. Eine denkbare Technik besteht beispielsweise darin, dass der Geldwäscher eine in der Schweiz tätige Immobiliengesellschaft übernimmt oder gründet. Hierfür ist es ratsam, dass der Geldwäscher bereits im Besitz von Kapital ist und keine Bank in Anspruch nimmt, die verpflichtet wäre, die Identität des wirtschaftlich Berechtigten sorgfältig zu überprüfen. Zu diesem Zweck sollten die Gelder idealerweise aus Ländern stammen, in denen die Gesetzgebung die Banken nicht dazu verpflichtet, strenge Kontrollen durchzuführen. Über seine Immobiliengesellschaft kann der Geldwäscher dann Immobilien kaufen, die renovierungsbedürftig sind. Die Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten werden sowohl mit legalen als auch mit schmutzigen Geldern finanziert. Am Ende können die Immobilien vermietet werden. Auf diese Weise werden Einkünfte aus illegalen Aktivitäten reinvestiert und letztendlich Gewinne erzielt, deren rechtmässige Herkunft kaum zu erahnen ist.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt und öffentlicher Notar. Er interessiert sich insbesondere für straf- sowie strafprozessrechtliche Fragen.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Gaffuri D. (2021). Riciclaggio di denaro – La risposta dell’autorità inquirente all’attività del crimine organizzato in Svizzera. Forumpoenale, 4/2021, 303-308.