Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann in Zusammenarbeit mit Léonard Gerber verfasst und 2019 in der Fachzeitschrift «Compliances» veröffentlicht. Der Artikel behandelt die Schwächen der Compliance-Mechanismen im Lichte der neusten Methoden im Bereich der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Es ist möglich, die Compliance-Regeln zu umgehen, indem man die Dienste von Offshore-Banken beansprucht, die weniger strenge Verfahren anwenden. Diese grenzüberschreitenden Transaktionen erschweren sowohl die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden als auch die der Unternehmen, die den Compliance-Regeln unterliegen. Der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird durch die Vielfalt der beteiligten Rechtsordnungen und die oftmals mangelhafte Rechtshilfe gewisser Staaten erschwert. Des Weiteren ist die Verwendung von Strohmännern oder Zwischenhändlern eine gängige Methode für Geldwäscher und Terroristen, um die Identität des wirtschaftlich Berechtigten zu verschleiern, auch wenn KYC-Regeln (KYC aus dem Englischen für «know your customer») eingehalten werden. Zwischenhändler können als Vermittler dienen, um Personen, die nicht den Compliance-Anforderungen entsprechen, Zugang zum Finanzsystem zu ermöglichen. Die Kontrolle der Echtheit von Kundeninformationen bleibt in der Regel den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten, weswegen Banken und Compliance-Experten in ihrer Überwachungsmacht begrenzt sind. Die Verwendung von Technologie wie mobilen Zahlungssystemen und Geldtransfers ist ebenfalls auf dem Vormarsch, da die Anbieter solcher Dienste in der Regel weniger strenge Compliance-Regeln zu erfüllen haben; diese beschränken sich oftmals auf die Überprüfung von Reisepässen und Transaktionsgründen. Ein Beispiel wäre ein Tourist aus Osteuropa, der Geld an ein Familienmitglied sendet, das angeblich seinen Geldbeutel verloren hat. Der Artikel beschreibt weitere Methoden, die von Kriminellen zur Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus eingesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel das Gründen von Scheinfirmen sowie der Missbrauch von notariell beglaubigten Dokumenten. Auch die Erzielung von unrechtmässigen Gerichtsurteilen und die Ausstellung fingierter Rechnungen durch Beratungsunternehmen gehören zum Arsenal der Methoden.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt, öffentlicher Notar sowie Unternehmensberater. Im Rahmen seiner Dissertation hat er sich mit den Methoden der Geldwäscher und Terrorismusfinanzierer intensiv auseinandergesetzt.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, & Gerber, L. (2019). Regard sur les faiblesses des mesures de compliance liées aux méthodes actuelles de blanchiment d’argent et de financement du terrorisme. Compliances, 6, 44-46.