In diesem für das «Journal of Money Laundering Control» verfassten Artikel befassen sich Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann und Chiara Wittmann mit der Effizienz von ökonomischen Sanktionen. Dabei wird besonderes Augenmerkt auf die von der EU ins schweizerische übernommene Sanktion der Geldentgegennahme von russischen Individuen, Unternehmen und Banken gelegt. Zudem wird eine starke Korrelation zwischen der Stärke der Anti-Geldwäsche Richtlinien und der Fähigkeit Sanktionen effizient und erfolgreich zu implementieren beschrieben. Um Effizienzen und Probleme beim Implementieren von Sanktionen genauer zu untersuchen, wurden Interviews mit Compliance-Beauftragten sowie mutmasslich Kriminellen geführt. Dabei sollte herausgefunden werden, auf welche Weise Kriminelle Personen das Finanzsystem ausnutzen, um Sanktionen umgehen können – Compliance-Mechanismen können nur verbessert werden, wenn Schwächen und Untergrabungspotentiale bekannt sind. Die Untersuchungen im Zuge dieses Artikels betonten mehrere Problematiken einer effizienten Implementierung von EU-Sanktionen in der Schweiz. Zunächst ist die Schweiz kein Mitglied der EU, weshalb diese auf Informationen zu Sanktionen bis zum Erlass des offiziellen Journals warten muss. Dies sorgt nach Erhalt der Informationen für erhöhten Zeitdruck bei der Implementierung. Zusätzlich haben die EU-Staaten in der Implementierung ein gewisses Mass an Autonomie. Durch diese entstehen Differenzen in den Sanktionen verschiedener Staaten, welche die Implementierung einer spezifischen Regelung in der Schweiz schwieriger machen. Des weiteren können auch innerhalb eines Landes Problematiken auftauchen. Beispielsweise ist es für das Funktionieren von (finanziellen) Sanktionen essenziell, dass innerstaatliche (Finanz-)Institutionen sich an der Verantwortung der Durchführung der Sanktionen beteiligen. Unter anderem Konsequenzen für absichtlich und unabsichtlich fahrlässig handelnde (und dadurch die Untergrabung von Sanktionen ermöglichende) innerstaatliche Stellen sind wichtig. Starke Anti-Geldwäscherei Richtlinien scheinen auch ein wichtiger Unterstützungsfaktor der Fahrlässigkeitsprävention, insbesondere finanzieller Institutionen, zu sein. Jedoch konstituieren Sprachunterschiede, Schwierigkeiten bei der Identifikation wirtschaftlichen Eigentums sowie exorbitante Kosten für Compliance weitere praktische Schwierigkeiten. Zudem können selbst Compliance-Beauftragte in einen Interessenskonflikt geraten. Dementsprechend gibt es zwar einen Weg effiziente und effektive (finanzielle) Sanktionen zu erlassen, im Falle der Schweiz sind aber einige theoretische und praktische Schwierigkeiten unbedingt zu beachten. Diese können durch Gespräche mit Compliance-Beauftragten sowie mutmasslichen Delinquenten besser verstanden und anschliessend, zumindest in gewissem Rahmen, beseitigt werden.
Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt, öffentlicher Notar und Unternehmensberater auf internationaler Ebene. Er ist ebenfalls Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten und publiziert regelmässig Artikel zu strafrechtlichen Themen in unterschiedlichen Fachzeitschriften.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Wittmann, C. (2023). Practical considerations regarding the implementation of economic sanctions by Swiss financial service providers. Journal of Money Laundering Control (ISSN: 1368–5201).