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Money laundering in the United Arab Emirates: the risks and the reality

Der Artikel behandelt die Problematik der Geldwäscherei in Zusammenhang mit den Vereinigten Arabischen Emiraten. Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann in Zusammenarbeit mit Chiara Wittmann verfasst und im Journal of Money Laundering Control veröffentlicht. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind für Geldwäscher ein beliebtes Ziel aufgrund verschiedener Eigenschaften, welche im Artikel beleuchtet werden. Gemessen an der wirtschaftlichen Bedeutung der Vereinigten Arabischen Emirate und deren Gewicht als Finanzplatz sind die Meldungen von Finanzintermediären in Hinblick auf verdächtige Transaktionen äusserst selten. Dies lässt darauf schliessen, dass Geldwäscher sich einer schwachen Kontrolle durch die Behörden erfreuen können. Des Weiteren sehen zahlreiche Finanzintermediäre aufgrund der Tatsache, dass die Finanzaufsicht organisatorisch der emiratischen Nationalbank unterstellt ist, von einer Meldung ab, da die Nationalbank bereits für die Eröffnung des Kontos gewisse Sanktionen in Erwägung zieht. Ein weiterer Faktor, welcher Geldwäschereiaktivitäten begünstigt, sind die verschiedenen Freihandelszonen in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Freihandelszonen werden weniger streng reguliert und ermöglichen einem Unternehmen, die wirtschaftlich berechtigte Person zu verbergen. Zudem beschäftigen die Handelsregisterämter in den Freihandelszonen häufig unerfahrene Beamte in der Complianceabteilung. Diese sind oft nicht genug gewappnet, um Geldwäschereiaktivitäten vorzubeugen. Da der Einsatz von Bargeld in den Vereinigten Arabischen Emiraten üblich ist, können Geldwäscher ohne grosse Hindernisse, hohe Summen in den regulären Wirtschaftskreislauf schleusen. Geldwäscher haben dabei auch keine Reputationsschäden zu befürchten, da die Pressefreiheit massiv eingeschränkt ist. Geldwäscher müssen folglich nicht davon ausgehen, dass Investigativjournalisten ihre Machenschaften aufdecken, selbst wenn die Meinungsfreiheit in der emiratischen Verfassung verankert ist. Die Behörden haben die Befugnis, Medienberichte zu zensieren, wenn sich diese zur Innenpolitik kritisch äussern, zur der auch die Finanzaufsicht zu zählen ist.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz, Notar in St. Gallen sowie niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein. Sein besonderes Interesse gilt dem Straf- und Strafprozessrecht sowie der Kriminologie.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Wittmann, C (2022). Money laundering in the United Arab Emirates: the risks and the reality. Journal of Money Laundering Control. https://doi.org/10.1108/JMLC-01-2022-0014.