Unsere Anwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen sind des Öfteren der Geldwäscherei sowie Themen der Terrorismusfinanzierung konfrontiert. Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in St. Gallen, sowie Marie-Christin Falker, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Teichmann International (Schweiz) AG, haben sich in einem Beitrag im ZRFC zu Money-Transfer-Dienstleistern geäussert.
Das Ziel von Money-Transfer-Dienstleistern ist, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Tätern gelingt es trotzdem immer wieder, Compliance-Massnahmen zu umgehen und Money-Transfer-Dienstleister für kriminelle Zwecke zu missbrauchen. Dieser Artikel beinhaltet die generelle Eignung von Money-Transfer-Dienstleistern für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Parallel werden Vorgehensweisen und mögliche Entdeckungsriskien der Täter demonstriert.
Die Eignung der Money-Transfer-Dienstleistern für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gibt nach dem Stand der heutigen Forschung ungenügend Aufschluss darüber. Die Literatur setzt sich insbesondere mit Präventionsmassnahmen und Organisationen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung auseinander. Es wird jedoch nicht darauf eingegangen, wie intelligente Täter die Compliance-Massnahmen umgehen. Dieser Beitrag versucht diese Lücke teilweise zu schliessen.
Money-Transfer-Dienstleister sind schnell und preiswert. Innert wenigen Minuten können Gelder weltweit transferiert werden. Transaktionskosten sind zwar höher als bei klassischen SEPA-Überweisungen, aber im Vergleich zu alternativen Methoden des Vermögenstransfers, wie zum Beispiel Cash-Kuriere, sind Money-Transfer-Dienstleister preiswert. Beispielsweise sind Banküberweisungen während längerer Zeit kaum möglich, Money-Transfer-Anbieter haben trotzdem Zugang zu diesem Markt. Auch in angrenzenden Regionen sind Money-Transfer-Dienstleistungen verfügbar.
Des Weiteren sind bei Money-Transfer-Anbietern Transaktionen auch ohne Konto bei ihnen möglich. Dies ist ein gravierender Vorteil aus Sicht des Täters. Bei Banken ein Konto zu eröffnen kann über mehrere Tage oder Wochen andauern und bei Money-Transfer-Anbietern genügen schon einige Minuten. Somit sind Money-Transfer-Dienstleistungen trotz intensiver Compliance-Vorschriften nach wie vor sehr gut für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geeignet.
Geschickte Täter greifen auf Strohleute zurück. Im Ausland nutzen sie Touristen, denn es kann davon ausgegangen werden, dass sie das Geld von Money-Transfer-Anbietern abholen möchten, da deren Geldbeutel gestohlen wurde und sie von seinen Familienmitgliedern oder Freunden aus dem Heimatland Geld zugeschickt bekommen haben. Wer jedoch grosse Mengen an Geld in Gebieten, in denen Terrorismus eher wahrscheinlich ist, abholt, kann leicht in den Verdacht geraten, als Foreign Terrorist Fighter tätig zu sein. Anders verhalten sich Täter bei Money-Transfer-Dienstleistern in Zürich. Dafür verwenden sie Strohleute aus dem Ausland, die meist ukrainische oder kasachische Touristen sind und die Schweiz innert wenigen Tagen wieder verlassen. Unsere Rechtsanwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen können Sie gerne zu diesem Thema weiter informieren.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz. Er ist ausserdem als Notar in St. Gallen sowie als niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein tätig.
Teichmann, F. (2017). Money-Transfer Dienstleister – Ein Traum für Geldwäscher und Terrorismusfinanzierer? ZRFC, 12(6), 264–266.