Der Artikel behandelt die Methoden in Hinblick auf Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, die sich der Aufmerksamkeit von Compliance-Beauftragten entziehen. Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann verfasst und 2020 im Journal of Money Laundering Control veröffentlicht. Finanzdienstleister unterstehen strengen Sorgfaltspflichten, deren Einhaltung darauf abzielt, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu unterbinden. Folglich hat die Finanzindustrie ein Heer von Compliance-Beauftragten auf die Beine gestellt, um die genannten Pflichten zu erfüllen. Die Wirksamkeit der Massnahmen gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gilt es jedoch anhand der Umgehungsmöglichkeiten zu bewerten. Geldwäscher und Terrorismusfinanzierer setzen oftmals Strohleute ein, um die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse zu kaschieren und zu verhindern, dass deren Identität preisgegeben wird. Finanzinstitute verfügen nur selten über die nötigen Mittel, um die wirtschaftlich berechtigten Personen zu eruieren und die Hintergründe einer Transaktion zu erhellen. Nur Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste sind in dieser Hinsicht genügend gewappnet. Zudem ist eine Tendenz festzustellen, wonach Kriminelle vermehrt auf Geldtransfersysteme sowie Geldüberweisungen mittels mobiler Geräte zurückgreifen, da die jeweiligen Dienstleister über bedeutend weniger Informationen über die Nutzer verfügen als Banken oder andere Finanzintermediäre. Folglich können diese nur begrenzt Compliance-Prüfungen durchführen. Des Weiteren operieren Geldwäscher und Terrorismusfinanzierer vorzugsweise in Sektoren, die eine sehr tiefe Regulierungsdichte aufweisen. In diesem Zusammenhang können beispielsweise Beratungsfirmen errichtet werden, die nicht den Sorgfaltspflichten des Finanzsektors unterstehen. Diese können fingierte Rechnungen für Dienstleistungen ausstellen, die niemals erbracht wurden. Auch durch den Handel mit Gold ist es möglich, den Finanzsektor zu umgehen. Gold ist für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung besonders geeignet, da der Goldhandel äusserst bargeldintensiv ist, was es den Kriminellen erlaubt, ihre Spuren zu verwischen. Compliance-Beauftragte sollten nicht bloss Kenntnisse der Sorgfaltspflichten und Präventionsmassnahmen haben, sondern sich auch mit den Methoden der Geldwäscher und Terrorismusfinanzierer auseinandersetzen, um deren Sichtweise besser zu verstehen.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz, Notar in St. Gallen sowie niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein. Des Weiteren ist er als Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland sowie als Autor von Büchern und Artikeln tätig.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2020). Money-Laundering and Terrorism-Financing Compliance – Unsolved Issues. Journal of Money Laundering Control. https://doi.org/10.1108/JMLC-02-2018-0014.