Das Kapitel im Buch «Artificial Intelligence: Anthropogenic Nature vs. Social Origin» (Sergi, B.S. & Popkova, E.G.) wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann in Zusammenarbeit mit Marie-Christin Falker verfasst und 2020 veröffentlicht. Der Beitrag behandelt die Compliance-Risiken in Zusammenhang mit Kryptowährungen. Geldwäscherei wurde 1986 in den Vereinigten Staaten im Zuge der Bekämpfung von Drogenkartellen kriminalisiert. Selbst wenn keine allgemeine Definition der Geldwäscherei besteht, handelt es sich hauptsächlich um das Verstecken von inkriminierten Vermögenswerten. Dabei soll verhindert werden, dass staatliche Instanzen auf dies zugreifen können. Im Kontext der Entwicklung von Kryptowährungen haben ebenfalls Kriminelle das Potenzial für deren Nutzung erkannt. Bitcoin ist die bekannteste Kryptowährung und basiert auf der Blockchain-Technologie. Die Blockchain ist eine verteilte Transaktionsdatenbank, bestehend aus einer Vielzahl von Computern, welche alle Transaktionen unwiderruflich und unveränderlich protokollieren. Da es sich hierbei um ein dezentrales Netzwerk handelt, sind keine Drittparteien wie Finanzintermediäre beteiligt. Stattdessen erfolgen Zahlungen direkt von Nutzer zu Nutzer. Staatliche Kontrollorgane haben daher keine Zugriffsmöglichkeiten. Der Vorteil von Bitcoin ist die Anonymität der Nutzer, da es fast unmöglich ist, diese zu identifizieren. Eine grosse Schwäche besteht jedoch in der Volatilität. So ist es nicht ungewöhnlich, dass Kryptowährungen Wertschwankungen zwischen 10 bis 100% erfahren. Im Gegenzug zu dezentralisierten Kryptowährungen existiert ebenfalls eine zentralisierte Kryptowährung, welche von Facebook entwickelt wurde und sich daher ebenfalls der staatlichen Kontrolle entzieht. Der bedeutende Unterschied zu anderen Kryptowährungen besteht jedoch in der Tatsache, dass der Wert von Libra als bedeutend stabiler gilt. Zudem hat Facebook angekündigt, dass sämtliche Sorgfaltspflichten im Sinne des amerikanischen Rechts erfüllt werden sollen. Facebook macht aber geltend, dass Libra gerade Menschen erreichen soll, die keinen Zugang zum herkömmlichen Finanzsystem haben und über kein Bankkonto verfügen. Die einfache Nutzung spielt in dieser Hinsicht eine wesentliche Rolle, denn mithilfe eines Passes und eines Mobiltelefons sollten Geldüberweisungen ermöglicht werden. In dieser Konstellation wird es aber nach wie vor schwierig sein, die Identität der Nutzer sinnvoll zu überprüfen. Kriminelle können mühelos gefälschte Pässe oder Strohleute einsetzen. Folglich gilt es festzustellen, dass Kryptowährungen für Geldwäschereizwecke höchst anfällig sind.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt und öffentlicher Notar in St. Gallen. Zudem publiziert er zahlreiche Artikel in Fachzeitschriften und nimmt Lehraufträge an verschiedenen Universitäten wahr.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Falker M.C (2020). Money Laundering Through Cryptocurrencies. In: Sergi, B.S. & Popkova, E.G. (eds.) Artificial Intelligence: Anthropogenic Nature vs. Social Origin. Zurich / Lausanne. Springer, 500-511.