Unsere Rechtsanwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen üben täglich ihre Expertise in strafrechtlichen Themen aus. Der vorliegende Beitrag behandelt das Thema der Massnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Veröffentlicht wurde er in der Zeitschrift ius.full und geschrieben wurde er von Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in St. Gallen.
Es sind verschiedene Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung vorhanden. Grundsätzlich ist eine Unterteilung in fünf Gruppen sinnvoll: Einfrieren von für die Terrorismusfinanzierung bestimmten Vermögenswerten, Umsetzung und Durchsetzung von regulatorischen Massnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs des internationalen Finanzsystems zur Terrorismusfinanzierung, Umsetzung internationaler Standards zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, strafrechtliche Schritte gegen Terrorismusfinanzierer und deren Helfer sowie zivilrechtliche Schritte durch Opfer von Terrorattacken. Dennoch sollte auch die Verbesserung nationaler gesetzgeberischer Massnahmen und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit nicht vernachlässigt werden. Problematisch ist jedoch, dass Finanzdienstleister die Terrorismusfinanzierung unter Umständen primär bekämpfen, um Reputationsrisiken und Strafen zu vermeiden und nicht um tatsächlich Terrorismus zu bekämpfen. Denn mangelnde Integrität und die Verletzung von Regeln durch Banken werden von den entsprechenden Behörden hart sanktioniert.
Einfrieren von Vermögenswerten gilt als wichtiges Instrument bei der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung. Es sollte allerdings beachtet werden, dass die eingefrorenen Vermögenswerte in der Vergangenheit häufig wieder freigegeben werden müssen. Deswegen besteht folglich erheblich Zweifel an der Effektivität der bestehenden Massnahmen. Die Annahme, dass Finanzdienstleister in der Lage sein könnten, geheime Vorbereitungen für Selbstmordanschläge proaktiv zu ermitteln, ist eher unrealistisch.
Des Weiteren darf nicht vergessen werden, dass Banken und der Staat in der Regel nicht die gleichen Interessen haben. Banken beabsichtigen häufig, ihre Gewinne zu maximieren. Neben anderen vielen Dingen muss der Staat die öffentliche Sicherheit gewährleisten. Der Staat schuf Anreize und Kontrollmechanismen, um das Prinzipal-Agent-Problem, was an dieser Stelle besteht, zu entschärfen. Banken werden durch die Finanzaufsicht überwacht (Kontrolle) und haben mit schwerwiegenden Strafen zu rechnen, wenn sie gegen Regeln verstossen.
Es stellt sich auch die Frage, ob die Verbreitung neuer Währungen, die sich für die Terrorismusfinanzierung gut eignen, durch gesetzgeberische Massnahmen gestoppt werden sollten. Es ist von besonderer Bedeutung, dass regulatorische Massnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung kontinuierlich angepasst werden. Insbesondere die Entwicklung neuer Währungen müsste dabei beachtet werden. Bei Anliegen oder weiteren Fragen zu Themen wie diesen können Sie sich gerne an unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen wenden.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz sowie als niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein tätig. Zudem leitet er Beratungsgesellschaften in Dubai, Liechtenstein und England und ist Notar in St. Gallen.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2017). Massnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Ius.full, 5, 110–114.