Der vorliegende Artikel beschreibt die Compliance-Risiken im Zusammenhang mit Blockchain-Technologie und Token. Der Beitrag wurde in der Fachzeitschrift Jusletter veröffentlicht und von Dr. Dr. Fabian Teichmann, LL.M., Rechtsanwalt in St. Gallen, sowie von Léonard Gerber, juristischer Mitarbeiter bei der Teichmann International (Schweiz) AG verfasst.
Am 1. Januar 2020 trat mit dem Token- und VT-Dienstleister Gesetz (TVTG) das erste Blockchain-Gesetz in Liechtenstein in Kraft. Dieser bahnbrechende Ansatz Liechtensteins kann als Modell für künftige nationale Regulierungen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Blockchain-Technologien und Kryptowährungen dienen. Die Blockchain-Technologie ermöglicht die Bereitstellung einer Reihe von wirtschaftlichen Dienstleistungen durch die digitale Darstellung von Rechten und physischen Objekten mittels virtueller Werte, wie z.B. Token. Ursprünglich wurde es für Bitcoin, ein privates digitales Währungssystem, entwickelt.
Für die Blockchain-Technologie werden keine Vermittler benötigt, um Transaktionen durchzuführen, was die Kontrolle sicherer Systeme und die Überwachung erschwert. Damit schafft die Blockchain-Technologie neue Möglichkeiten für Kriminelle, die nach Möglichkeiten suchen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung umzusetzen. Im Gesamten ist der Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei an sich nicht unwirksam, aber er fordert ein gewisses Mass an Know-How über die Besonderheiten der neuen technologischen Bereiche. Seit Juli 2018 ist eine fünfte Geldwäscherichtlinie von der Europäischen Union erlassen worden. Diese Richtlinie verlangt Sorgfaltspflichten von Anbietern, die virtuelle Währungen in legale Währungen umtauschen und umgekehrt.
Die Financial Action Task Force (FATF) lenkt die Aufmerksamkeit der Behörden auf die Risiken, die mit virtuellen Vermögenswerten und Anbietern von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte verbunden sind. Um die Risiken verringern zu können, empfiehlt die FATF, dass solche Anbieter durch Lizenzierung oder Registrierung den Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterliegen. Risiken im Hinblick auf die Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei bestehen, wenn Vermögenswerte aus kriminellen Quellen in Kryptowährungen getauscht werden.
Die liechtensteinische Regierung hat am 7. Mai 2019 einen Bericht über das künftige Gesetz über Token und VT-Dienstleister (TVTG) veröffentlicht, das sich auf sichere Systeme bezieht. Liechtenstein beobachtet so die Kryptowährungsproblematik genau, um insbesondere die 5. EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu berücksichtigen. Das neue TVTG sieht vor, dass alle Dienstleister, die in Liechtenstein gewerbsmässig Dienstleistungen im Zusammenhang mit sicheren Systemen anbieten und deren Sitz oder Wohnsitz sich ebenfalls in Liechtenstein befindet, zur Registrierung bei der Aufsichtsbehörde verpflichtet sind (Art. 12 TVTG). Bei allfälligen Fragen können Sie sich gerne an unsere Anwältinnen und Anwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen wenden.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz sowie öffentlicher Notar. Er leitet ausserdem Beratungsgesellschaften in Dubai, London und Liechtenstein. Des Weiteren ist er als Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F., & Gerber, L. (2019). L’approche du Liechtenstein face aux risques de compliance liés à la technologie blockchain et aux tokens. Jusletter IT (05. Dezember).