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Les tokens et les risques de compliance au Liechtenstein: Les bases de la technologie blockchain, les domaines d’application et la surveillance au Liechtenstein

Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann in Zusammenarbeit mit Léonard Gerber verfasst und in der Fachzeitschrift «Jusletter» veröffentlicht. Der Artikel befasst sich mit der liechtensteinischen Gesetzgebung in Hinblick auf die Regulierung der Blockchain-Technologie unter Berücksichtigung der Compliance-Risiken. Das liechtensteinische Parlament hat im Oktober 2019 ein Gesetz verabschiedet, welches das Phänomen der Blockchain adressiert. Die Blockchain ist eine verteilte Transaktionsdatenbank, bestehend aus einer Vielzahl von Computern, welche alle Transaktionen unwiderruflich und unveränderlich protokollieren. Da es sich hierbei um ein dezentrales Netzwerk handelt, sind keine Drittparteien wie Finanzintermediäre beteiligt. Stattdessen erfolgen Zahlungen direkt von Nutzer zu Nutzer. Des Weiteren sind Kryptowährungen nicht staatlich reguliert, weswegen der Staat keine Möglichkeit hat, auf Transaktionen zuzugreifen oder diese zu blockieren. Das liechtensteinische Gesetz zielt darauf ab, Rechte aus der realen Welt in das VT-System zu transformieren. In einem ersten Schritt wird daher ein Token geschaffen, welches ein bestimmtes Recht repräsentiert. Zudem muss jemand sicherstellen, dass die Verbindung zwischen dem Gut und dem Token tatsächlich existiert. Diese Rolle nehmen die physischen Validatoren ein. In diesem Zusammenhang ist es möglich, einen physischen Gegenstand durch ein Token zu repräsentieren. Das Token wird durch einen Token-Emittenten erzeugt. Zudem muss ein physischer Validator bestätigen, dass der Gegenstand tatsächlich existiert und sich im Besitz des offiziellen Eigentümers befindet. Der Vorteil der Blockchain-Technologie für Kriminelle besteht darin, dass Finanzintermediäre wie Banken und andere Finanzdienstleister umgangen werden können. Dies stellt jedoch gerade in Hinblick auf Geldwäschereiaktivitäten und Terrorismusfinanzierung einige Herausforderungen dar, da Kryptowährungen oftmals von Kriminellen benutzt werden, um Überprüfungsprozessen von Compliance-Beauftragten aus dem Weg zu gehen. Daher hat das liechtensteinische Parlament entschieden, dieser Gefahr entgegenzuwirken. Sämtliche Token-Emittenten, welche ihren Sitz in Liechtenstein haben, müssen in einem Register verzeichnet sein. Was den Eigentümer betrifft, wird dessen Identität bereits vom physischen Validator geprüft. Des Weiteren unterstehen sämtliche Anbieter dem liechtensteinischen Sorgfaltspflichtgesetz.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist leitender Partner der Anwaltskanzlei Teichmann International (Schweiz) AG und zudem öffentlicher Notar in St. Gallen.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2020). Les tokens et les risques de compliance au Liechtenstein: Les bases de la technologie blockchain, les domaines d’application et la surveillance au Liechtenstein. Jusletter.