Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann in Zusammenarbeit mit Léonard Gerber verfasst und am 9. März 2020 in der Fachzeitschrift «Jusletter» veröffentlicht. Der Artikel befasst sich mit dem Kampf gegen Terrorismusfinanzierung in Österreich, Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz. Mehrere Umstände erschweren den Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung. Oftmals greifen Terroristen auf legale Geldströme zurück. Folglich ist es nicht möglich ist, diese Gelder einzuziehen, sofern deren Zweck nicht genügend unter Beweis gestellt wird. Dies führt dazu, dass die Terrorismusfinanzierung erst nach vollzogenem Terrorangriff strafrechtlich gewürdigt wird, was jedoch zu spät ist. Selbst wenn es den Strafverfolgungsbehörden gelingt, erhebliche Vermögenswerte zu beschlagnahmen, gilt es zu beachten, dass Terrorangriffe keiner aufwändigen Finanzierung bedürfen. Terroristen können bereits mit einem Messer oder einer simplen Pistole etliche Menschen in den Tod reissen. Im Rahmen der Terrorismusfinanzierung greifen die Kriminellen oftmals auf Strategien zurück, die ebenfalls der Geldwäscherei zugrunde liegen. So werden Eigentumsverhältnisse mithilfe von Strohmännern verschleiert sowie alternative Bankensysteme wie Hawala eingesetzt, um unangenehmen Fragen von Compliance-Beauftragten zu entgehen. Des Weiteren operieren Terroristen in Ländern, deren Behörden nur ungenügend Rechtshilfe leisten. Jedoch existieren ebenfalls Schwächen in Hinblick auf die Bestrebungen, Terrorismusfinanzierung zu unterbinden. Der Privatsektor neigt insbesondere bei der Aufklärung terroristischer Akte zu einer erhöhten Kooperation. Wenn jedoch die Akteure im Privatsektor in ihrer Überzeugung bestätigt werden, dass dies lediglich ein Vorwand darstellt, um Steuerdelikte und Geldwäscherei zu untersuchen, ist der Kooperationswille gefährdet. Zudem sind viele Compliance-Beauftragte lediglich in Hinblick auf Geldwäschereitätigkeiten sensibilisiert. Daher neigen diese dazu, legale Geldflüsse zu ignorieren, was es Terroristen ermöglicht, den gewöhnlichen Kontrollmechanismen der Compliance zu entgehen. Fachleute sind überzeugt, dass ein Massnahmenpacket Abhilfe schaffen könnte. Zum einen plädieren sie dafür, dass Strafverfolgungsbehörden erweiterte Überwachungsbefugnisse erhalten sollten, um die Kommunikation zwischen Terroristen besser zu erfassen. Des Weiteren wäre es angebracht, verdeckten Ermittlern zu erlauben, im Rahmen der Infiltrierung eines Terrornetzwerkes kleinere Delikte zu begehen. Dies ist besonders vonnöten, da Terrornetzwerke dazu neigen, ihre Mitglieder zu testen, was unter anderem die Begehung einer Straftat involvieren kann. Darf ein verdeckter Ermittler kein kleineres Strafdelikt begehen, könnte dieser rasch entblösst und ausgesondert werden. Weitere Massnahmen betreffen die Erhöhung des Strafmasses, die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit zwischen Staaten sowie eine Anpassung des Anwaltsgeheimnisses. Compliance-Beauftragte weisen darauf hin, dass Geldwäscher und Terrorismusfinanzierer oftmals durch das Berufsgeheimnis von Anwälten und Notaren gedeckt werden. Daher gilt es diese Berufsgattungen ebenfalls strengeren Sorgfaltspflichten zu unterziehen.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt, Notar, Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten sowie Unternehmensberater.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2020). Les méthodes du financement du terrorisme: La lutte en Autriche, en Allemagne et en Suisse: une cause perdue ? Jusletter.