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Les attaques classiques par ransomware

Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann in Zusammenarbeit mit Léonard Gerber verfasst und 2021 in der Fachzeitschrift «Jusletter» veröffentlicht. Der Artikel befasst sich mit dem Phänomen von Cyberattacken (ransomware) sowie der strafrechtlichen Würdigung. Im Rahmen einer Cyberattacke verschaffen sich Kriminelle Zugang zum Computersystem, welches anschliessend mithilfe eines Schadprogrammes (Malware) blockiert wird. Ist das Computersystem einmal blockiert, ist es für den Besitzer des Computers nicht mehr möglich, diesen sinnvoll zu nutzen. In einem nächsten Schritt kontaktieren die Kriminellen das Opfer des Cyberangriffes und teilen diesem mit, es könne lediglich mithilfe einer Lösegeldzahlung den Computer deblockieren. Oftmals befürchten die Opfer einer Cyberattacke den Verlust sämtlicher Daten, die sich auf dem Computer befinden, weswegen sie gewillt sind, das Lösegeld zu überweisen. WannaCry ist ein Beispiel eines äusserst weitreichenden Angriffes auf insgesamt 200'000.00 Computer in 150 verschiedenen Ländern. WannaCry ist ein Virus, welches wie ein trojanisches Pferd funktioniert. Folglich verschaffen sich Cyberkriminelle Zugang zu einem Computer, indem der Besitzer ein E-Mail öffnet und den gesendeten Link anklickt. Diese Handlungen sind geeignet, mehrere Straftatbestände des schweizerischen Strafgesetzbuches zu erfüllen. Gemäss Art. 143bis StGB wird der Täter auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn dieser auf dem Wege von Datenübertragungseinrichtungen unbefugterweise in ein fremdes, gegen seinen Zugriff besonders gesichertes Datenverarbeitungssystem eindringt. Der Cyberangriff erfüllt ebenfalls häufig den Straftatbestand der Datenbeschädigung im Sinne von Art. 144bis StGB, da die Cyberkriminellen im Falle eines unkooperativen Verhaltens des Opfers Daten zerstören, um dieses zu veranlassen, das Lösegeld zu zahlen. Die Geltendmachung einer unberechtigten Geldforderung der Cyberkriminellen entspricht dem Straftatbestand der Erpressung. Sollten die Kriminellen das überwiesene Lösegeld mithilfe von Kryptowährungen vor der Einziehung verbergen, machen sie sich ebenfalls der Geldwäscherei strafbar.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt und öffentlicher Notar. Des Weiteren ist er im Rahmen seines Beratungsunternehmens in England, Liechtenstein und den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2021). Les attaques classiques par ransomware. Jusletter.