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L’emploi de l’intelligence artificielle dans le domaine des CorpsTech

Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann in Zusammenarbeit mit Léonard Gerber verfasst und 2021 in der Fachzeitschrift «Jusletter» veröffentlicht. Der Text behandelt die Rolle der künstlichen Intelligenz (KI) in Zusammenhang mit der Automatisierung von Aufgaben und Arbeit, insbesondere im Bereich der Unternehmenstechnologie. Es werden drei Kategorien der KI beschrieben: enge KI, allgemeine KI und Superintelligenz. Enge KI bezieht sich auf Algorithmen, die für eine bestimmte Aufgabe entwickelt wurden und nicht in der Lage sind, sich an neue Umgebungen oder Kontexte anzupassen. Allgemeine KI umfasst Systeme, die verschiedene Arten von Problemen lösen können und in der Lage sind, ohne menschliches Eingreifen zu denken und sich an verschiedene Umgebungen und Kontexte anzupassen, ähnlich wie ein menschlicher Experte. Die Superintelligenz bezieht sich auf Systeme, die in Bezug auf wissenschaftliche Kreativität, Urteilsvermögen, Vorsicht und soziale Fähigkeiten die menschlichen Fähigkeiten übertreffen können. Der Artikel beschreibt verschiedene Anwendungsmöglichkeiten der künstlichen Intelligenz (KI) im Management-Bereich. Einige Autoren plädieren für die Möglichkeit, Mitglieder von KI als Vorstandsmitglieder zu ernennen, während andere glauben, dass KI vor allem als Unterstützung für menschliche Entscheidungen eingesetzt werden sollte. Beispielsweise hat die finnische Firma Tieto einen Algorithmus namens Alicia T in ihr Führungsteam aufgenommen, der bei Datenentscheidungen Unterstützung leistet. Im Bereich des Personalwesens wird KI zur Entscheidungsfindung und Vorauswahl von Kandidaten eingesetzt. Ein Beispiel dafür ist der humanoide Roboter Sophia, der für das Unternehmen Hanson Robotics Interviews mit Bewerbern führt und deren physiologische Reaktionen aufzeichnet, um Empfehlungen für das Management abzugeben. Schliesslich wird KI auch für die Digitalisierung der Compliance eingesetzt, um Prozesse auf ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften zu überwachen und Abweichungen schnell zu erkennen. Obwohl die Technologie immer fortschrittlicher wird und Roboter in der Lage sind, viele Aufgaben auszuführen, gibt es immer noch rechtliche Einschränkungen, die den Einsatz von Robotern als Direktoren begrenzen. Eines der Hauptprobleme ist, dass Roboter keine juristische Persönlichkeit haben, was bedeutet, dass sie nicht haftbar gemacht werden und nicht als Mitglieder von Unternehmen eingetragen werden können. In der Schweiz dürfen nur natürliche Personen Mitglieder des Verwaltungsrats von Aktiengesellschaften sein. Es ist jedoch möglich, Roboter als Assistenten einzusetzen, um menschliche Mitglieder in Vorständen zu unterstützen.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt, öffentlicher Notar sowie Unternehmensberater. Er beschäftigt sich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeiten mit dem Einfluss innovativer Technologien auf die Arbeitswelt.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Gerber L. (2021). L’emploi de l’intelligence artificielle dans le domaine des CorpsTech. Jusletter.