Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann in Zusammenarbeit mit Léonard Gerber verfasst und in der Fachzeitschrift «Sicherheit & Recht» veröffentlicht. Der Artikel soll aufzeigen, wie Terroristen durch die Finanzierung ihrer Aktivitäten über Hawala-Netzwerke die Compliance-Mechanismen des Schweizer Finanzsektors umgehen. Banken und andere Finanzintermediäre müssen etliche Sorgfaltspflichten erfüllen, die im Geldwäschereigesetz Erwähnung finden. So muss der Finanzintermediär bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen die Vertragspartei aufgrund eines beweiskräftigen Dokumentes identifizieren. Ausserdem muss der Finanzintermediär mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt die wirtschaftlich berechtigte Person feststellen und deren Identität überprüfen. Der Finanzintermediär ist zudem verpflichtet, die Hintergründe und den Zweck einer Transaktion oder einer Geschäftsbeziehung abzuklären, wenn die Transaktion oder die Geschäftsbeziehung ungewöhnlich erscheinen oder Anhaltspunkte vorliegen, dass Vermögenswerte der Terrorismusfinanzierung dienen. Sollte sich der Verdacht nach einer internen Untersuchung erhärten, müssen die Behörden unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt werden. Dies sind nur einige der Sorgfaltspflichten, die Finanzintermediäre erfüllen müssen. Jedoch scheinen sie angesichts des Hawala-Bankensystems wirkungslos zu sein. Das Hawala-Bankensystem findet seine Grundlage in persönlichen Beziehungen sowie im Vertrauen, welche die Beteiligten einander entgegenbringen. Der entscheidende Vorteil für Terrorismusfinanzierer besteht darin, dass das Hawala-Bankensystem keinen Sorgfaltspflichten untersteht, niemandem Rechenschaft ablegen muss und sich gänzlich der staatlichen Kontrolle entzieht. Somit können Terrorismusfinanzierer anonym und risikofrei agieren. Zudem ist es auch ein Leichtes, plausible Geschichten als Deckung zu benutzen. So können Terrorismusfinanzierer stets behaupten, dass sie in ihrer Heimat Familienangehörige finanziell unterstützen möchten. Ausserdem können Terrorismusfinanzierer Nichtregierungsorganisationen gründen und behaupten, deren Ziel sei es, den Lebensbedarf von Kindern und schutzbedürftigen Personen zu finanzieren.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt und öffentlicher Notar in St. Gallen. Er ist zudem als Unternehmensberater tätig.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2019). Le financement du terrorisme à travers les banquiers hawalas en Suisse. Sicherheit & Recht, 3/2021, 118-129.