Der vorliegende Artikel zeigt die Funktionsweise von Blockchain und Kryptowährungen auf und erläutert die damit verbundenen Bedenken im Hinblick auf die Regulierung sowie Finanzdelikte. Insbesondere wird erörtert, weshalb sich Kryptowährungen aufgrund ihrer inhärenten Eigenschaften für kriminelle Aktivitäten eignen. Der Artikel wurde verfasst von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in der Schweiz, und Marie-Christin Falker. Der gesamte Beitrag finden Sie in der Zeitschrift für Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) vom Februar 2022. Unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für Wirtschaftsrecht in St. Gallen, Zürich und Frauenfeld stehen Ihnen bei allfälligen Unklarheiten gerne zur Verfügung.
Die Blockchain ist ein dezentrales Netzwerk, das aus einzelnen Computern besteht, die sich überall auf der Welt befinden können. Es handelt sich dabei um eine Aufzeichnungstechnologie, die keine Intervention einer dritten Partei erfordert und Zwischenhändler ausschaltet, indem sie Peer-to-Peer-Transaktionen ermöglicht. Im Gegensatz zu dezentralisierten Netzwerken wie die Blockchain werden zentralisierte Netzwerke von einer zentralen Instanz gesteuert und überwacht, wie es zum Beispiel bei Banken der Fall ist. Blockchain-Interaktionen sind somit tendenziell schneller und kostengünstiger als reguläre Überweisungen.
Aufgrund ihrer inhärenten technologischen Eigenschaften ist die Blockchain sehr sicher und fast unmöglich zu manipulieren. Obwohl es viele Anwendungen für die Blockchain-Technologie gibt, ist Kryptowährung die bekannteste.
Kryptowährungen sind der Oberbegriff für digitale Währungen, die alle Formen von elektronischem Geld umfasst. Kryptowährungen werden in der Regel in einem Software- oder Hardwaresystem gespeichert, das als Wallet bezeichnet wird. Ein Beispiel für eine Kryptowährung ist der Bitcoin. Kryptowährungen werden oft kritisiert, da sie eine Reihe von Compliance-Risiken mit sich bringen, die sich aus ihrer fehlenden Regulierung, der hohen Anonymität, der transnationalen Natur und anderen Faktoren ergeben. Insbesondere Bitcoin und andere dezentrale Kryptowährungen haben den Ruf, für Verbrechen wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geeignet zu sein. Das geschieht wie folgt: Geldwäscher können Bargeld über Geldautomaten gegen Kryptowährung eintauschen. Solche Automaten sind in ganz Europa, Amerika, Asien, Australien und Afrika verstreut. Geldautomaten hinterlassen keinerlei Spuren der Transaktion. Der Täter kann somit Bargeld einzahlen und erhält dafür Kryptowährung seiner Wahl, die in einem Wallet abgelegt wird. Auch könnte ein Geldwäscher seine Gelder an einer Kryptobörse tauschen. Terrorismusfinanzierung kann vorgenommen werden, indem Terroristen ganze Wallet-Infrastrukturen erstellen, um Spenden zu erhalten.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz, Notar in St. Gallen sowie niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein. Des Weiteren ist er als Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland tätig.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Falker, M.C. (2022). Kryptowährungen und Blockchain-Regulierung: Risiken und Herausforderungen. Zeitschrift für Risk, Fraud & Compliance (ZRFC), 17(1), 14-20