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Korruption in osteuropäischen Justizsystemen und deren Auswirkungen auf Verfahren im deutschsprachigen Raum

Im vorliegenden Artikel wird das Thema der Korruption in osteuropäischen Justizsystemen und deren Auswirkungen auf Verfahren im deutschsprachigen Raum veranschaulicht. Strafverteidiger, Staatsanwälte und Richter im gesamten deutschsprachigen Raum sind im Rahmen der Rechtshilfe oftmals mit Strafverfahren im Zusammenhang mit osteuropäischen Staaten konfrontiert. Im Hinblick auf ausländische Verfahren werden im Inland regelmässig Zwangsmassnahmen beantragt und meistens auch ergriffen. Es steht hierbei vielfach der Vorwurf im Raum, dass ausländische Verfahren manipuliert oder gar gänzlich konstruiert worden seien. Geschrieben wurde der Beitrag von Dr. Dr. Fabian Teichmann, LL.M., Rechtsanwalt in der Schweiz.

Staatsanwaltschaften und Gerichte in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz beschäftigen sich alltäglich mit Rechtshilfeanträgen osteuropäischer Staaten, insbesondere im Bereich der Wirtschaftsstrafverfahren. Hierbei ergeben sich im Hinblick auf Verfahren mit osteuropäischen Staaten hohe Korruptionsraten. Häufig steht der Vorwurf im Raum, dass die Richter bestochen oder ganze Verfahren konstruiert worden seien. Für Strafverteidiger besteht die Herausforderung u.a. darin, dass zugunsten des eigenen Klienten bewiesen werden muss, dass dieser durch Korruption beeinflusst worden ist. Es ist fragwürdig, inwiefern es möglich ist, Verfahren zu manipulieren und wie korrupt osteuropäische Justizsysteme sind, liegt in besonderem Interesse von Strafverteidiger, Staatsanwälte und Richter.

Im Folgenden wird kritisch betrachtet, unter welchen Umständen es möglich ist, osteuropäische Strafverfahren durch Korruption zu beeinflussen oder gänzlich zu konstruieren und welche Auswirkungen dies auf die Justizsysteme im deutschsprachigen Raum haben könnte. In den Rechtsprechungen wurde bisher anerkannt, dass osteuropäische Verfahren teilweise konstruiert werden. Um verstehen zu können, weshalb bestimmte ausländische Justizsysteme besonders korrupt sind, ist es hilfreich, zu verstehen, wie man in diesen Ländern Richter, Staatsanwalt oder ein hoher Polizeibeamter wird. Gemäss Experten beginnt die Korruption bereits an juristischen Fakultäten der Hochschulen. In der Regel sei es auch möglich, die Prüfungen durch ehrliches Lernen zu bestehen, den Prüfungserfolg kann jedoch durch eine monetäre Zuwendung garantiert werden. Erfahrungsgemäss gewährleisten monetäre Zuwendungen erfahrungsgemäss hervorragende Noten.

Inzwischen ist bei der Zahlung von Bestechungsgeldern Vorsicht geboten. Erfahrungsgemäss hat man früher offener und direkter Gelder für bestimmte Dienste verlangt, während heute viel behutsamer damit vorgegangen wird. Sollte ein Richter bestochen werden, so ist es von Vorteil diesen persönlich zu kennen. Gemäss Erfahrungen erreicht man einen Richter, falls man ihn nicht persönlich kennt, durch einen anderen Richter, welchen man kennt.

Im Allgemeinen können nicht gesamte Entscheide aus einem Land, das einem korrupten System unterliegt, hinterfragt werden. Es ist trotz hoher Korruptionsrate möglich, dass Staatsanwälte und Richter in einem Land mit hoher Korruptionsrate zu einem nachvollziehbaren Ergebnis gekommen sind. Zum Schluss kann festgehalten werden, dass nicht alle osteuropäische Richter, Staatsanwälte und Polizisten korrupt sind. Allerdings ist davon auszugehen, dass auch im europäischen Ausland nach wie vor mit korrupten Justizsystemen zu kämpfen ist. Deshalb ist grundsätzlich äusserste Vorsicht im Umgang mit ausländischen Strafverfahren aus Ländern mit hoher Korruptionsrate geboten.

Bei allfälligen Fragen zu strafrechtlichen Themen wie diesen, können Sie sich gerne an unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen wenden.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2021). Korruption in osteuropäischen Justizsystemen und deren Auswirkungen auf Verfahren im deutschsprachigen Raum. Die Polizei, 11(112), 501–507.

Der vorliegende Beitrag dient ausschliesslich Aufklärungs- und Präventionszwecken. Die Ausführungen basieren auf empirischen Untersuchungen, welche im Buch „Methoden der Geldwäscherei“ zusammengefasst wurden. Wir weisen darauf hin, dass Geldwäscherei strafbar ist.