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Kartellrechtliche Compliance in der Schweiz - Zusammenschlusskontrolle

Die beiden Autoren Dr. iur. Dr. rer. Pol. LLM. Fabian Teichmann und Nadia Fiechter beschäftigen sich in diesem Beitrag mit Unternehmenszusammenschlüssen, da diese eine wirksame Strategie sind, um Marktanteile zu gewinnen und sich gegen die Konkurrenz zu behaupten. Die schweizerische Wettbewerbskommission (WEKO) hat die gesetzliche Aufgabe, den wirksamen Wettbewerb zu schützen und grosse Zusammenschlüsse auf deren marktbeherrschende Stellung zu überprüfen.

Schliessen sich zwei oder mehr Unternehmen zusammen, können sie sich Kosten teilen und von Synergien profitieren. Jedoch verfügt die WEKO über ein Veto Recht bei solchen Zusammenschlüssen. Damit die WEKO einen Zusammenschluss überhaupt überprüft, müssen die Voraussetzungen von Art. 9 Kartellgesetz erfüllt sein. Nach Eingang des Genehmigungsgesuches nimmt die WEKO eine Vorprüfung vor, um zu prüfen, ob die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Erst danach eröffnet die WEKO das eigentliche Prüfungsverfahren, falls nötig. Dabei wird das Zusammenschlussvorhaben veröffentlicht und Dritten ermöglicht, dazu Stellung zu nehmen. Die WEKO hat festzustellen, ob der Zusammenschluss gesamtwirtschaftlich gesehen, mehr Nachteile aus höherer Marktkonzentration oder mehr Vorteile aus Synergieeffekten bringt. Für die Dauer der Prüfungsphase der WEKO hängt die Fusion in einem Schwebezustand und es gilt ein ausdrückliches Vollzugsverbot. Jede Absprache oder Koordinierung über Preise oder auch organisatorische Handlungen, wie die Eintragung oder Löschung im Handelsregister oder ein Aktientransfer gelten als Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht. Abschliessend hält der Beitrag fest, dass sich am Zusammenschluss beteiligte Unternehmen, bis zur Genehmigung der WEKO wie Konkurrenten behandeln müssen.