Der Artikel befasst sich mit dem weltweit ersten Regulierungsversuch von Blockchain im Fürstentum Liechtenstein. Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann in Zusammenarbeit mit Marie-Christin Falker verfasst und 2020 in der Swiss and Chinese Law Review Journal veröffentlicht. Das liechtensteinische Parlament hat im Oktober 2019 ein Gesetz verabschiedet, welches das Phänomen der Blockchain adressiert. Die Blockchain ist eine verteilte Transaktionsdatenbank, bestehend aus einer Vielzahl von Computern, welche alle Transaktionen unwiderruflich und unveränderlich protokollieren. Da es sich hierbei um ein dezentrales Netzwerk handelt, sind keine Drittparteien wie Finanzintermediäre beteiligt. Stattdessen erfolgen Zahlungen direkt von Nutzer zu Nutzer. Des Weiteren sind Kryptowährungen nicht staatlich reguliert, weswegen der Staat keine Möglichkeit hat, auf Transaktionen zuzugreifen oder diese zu blockieren. Das liechtensteinische Gesetz zielt darauf ab, Rechte aus der realen Welt in das VT-System (VT für vertrauenswürdige Technologien) zu transformieren. Der liechtensteinische Gesetzgeber hat dabei die Bezeichnung «vertrauenswürdige Technologien» gewählt, um den Anwendungsbereich möglichst breit zu gestalten und einer rasanten Entwicklung innovativer Technologien zuvorzukommen, denn diese würden ansonsten das Gesetz in die Obsoleszenz drängen. Etliche Staaten, wie beispielsweise China, haben die Nutzung von Blockchain bereits verboten. Andere gewähren die Nutzung der neuen Technologie, ohne aber einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der die für Unternehmen essenzielle Klarheit und Planungssicherheit gewährleisten würde. Es gilt in dieser Hinsicht zu erwähnen, dass Unternehmen nicht imstande sind, das volle Potenzial einer neuen Technologie auszuschöpfen, wenn die regulatorischen Rahmenbedingungen zu vage bleiben. Folglich hat sich das Fürstentum Liechtenstein mit seiner Initiative einen bedeutenden Standortvorteil verschafft. Ohnehin haben Datenanalysen aus China gezeigt, dass ein Verbot von Blockchain die Nutzung kaum einschränken dürfte. Folglich besteht für Staaten ein erhebliches Interesse, in Hinblick auf Blockchain die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in St. Gallen. Er ist ausserdem als öffentlicher Notar sowie als niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein tätig. Er leitet zudem Beratungsgesellschaften in London, Dubai und Ruggell.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Falker, M.C. (2020). Is Liechtenstein the World’s Premier Jurisdiction for Blockchain Regulation? Swiss and Chinese Law Review Journal. https://www.sclalawreview.org/is-liechtenstein-the-worlds-premier-juristriction-for-blockchain-regulation/.