Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Thema Insiderhandel und dessen ungelösten Problemen. Geschrieben wurde er von Dr. Dr. Fabian Teichmann, LL.M., Rechtsanwalt in St. Gallen. Für die Analyse wurden Interviews mit 50 Compliance-Experten und 50 Strafverfolgungsbeamten formell durchgeführt. Die Befragten berichteten über konkrete Methoden des Insiderhandels und der Begrenzung des Risikos, strafrechtlich verfolgt zu werden.
Finanzdienstleister unterliegen ausserordentlich strengen Richtlinien im Hinblick auf Insiderhandel. Die Einführung dieser Richtlinien führte unter anderem dazu, dass in der Finanzindustrie eine Vielzahl von Compliance-Experten eingestellt wurden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Allerdings muss untersucht werden, ob die aktuellen Mechanismen zur Verhinderung von Insiderhandel in der Praxis auch wirksam sind. Anhand der Erkenntnisse aus den Interviews konnte gefolgert werden, wie leicht Massnahmen gegen den Insiderhandel umgangen werden können. Somit ist zu überlegen, was getan werden kann, um ihre Robustheit zu erhöhen. Abschliessend werden Vorschläge für Finanzaufsichtsbehörden, Finanzinstitute und Compliance-Beauftragte formuliert.
Geschickte Kriminelle vermeiden es, in ihrem eigenen Namen zu handeln, indem sie Strohleute anstellen. Auch wenn Unternehmen alle Know-Your-Customer-Anforderungen erfüllen, kann der eigentliche wirtschaftliche Eigentümer hinter Insidergeschäften in der Regel nicht ermittelt werden. Strohmänner werden dabei sorgfältig ausgewählt, um sicherzugehen, dass Transaktionen nicht auffällig erscheinen. Beispielsweise kann eine Person, die ein Bankkonto für ein Handelsunternehmen eröffnet, einen Universitätsabschluss in Wirtschaft oder Jura oder eine Erfolgsbilanz im Handel nachweisen. Somit können Compliance-Beauftragte nicht erkennen, wann Strohmänner eingesetzt werden, da Finanzdienstleister nicht über die notwendigen Instrumente verfügen, um derart strenge Hintergrundprüfungen durchzuführen.
Kriminelle bevorzugen es, Handelsgesellschaften in einem angesehenen westeuropäischen Land wie der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich zu gründen oder zu kaufen. Der Hauptvorteil von solchen Unternehmungen besteht darin, dass Kriminelle ihre illegalen Gelder hinter legitimen Handelsaktivitäten verbergen können. Allerdings werden Handelsgesellschaften nur selten zum Kauf angeboten, weshalb Kriminelle unter Umständen neue Unternehmen gründen müssen. In der Regel dauert die Gründung einer Aktiengesellschaft im Vereinigten Königreich weniger als einen Tag und in der Schweiz circa zwei Wochen. Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich gerne an unsere Anwältinnen und Anwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen wenden.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz. Zudem ist er als Notar in St. Gallen und als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt tätig.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2019). Insider trading – Unsolved issues. Journal of Financial Crime, 26(3),786–792.