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How effective are financial sanctions against individuals?

Der Artikel behandelt die Wirksamkeit finanzieller Sanktionen gegen natürliche Personen sowie die Möglichkeiten, diese zu umgehen. Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann verfasst und 2020 im Journal of Money Laundering Control veröffentlicht. Oftmals werden Sanktionen gegen natürliche Personen als ausschlaggebenden Faktor für die Beeinflussung der politischen Lage in einem Land genannt. Gemäss dieser Einschätzung seien die betroffenen Personen in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt, wenn sie nicht mehr über ihre Vermögenswerte frei verfügen können. Dies trifft jedoch nur zu, wenn es sich als schwierig erweist, die verhängten Sanktionen zu umgehen. Betroffene Personen werden alles daransetzen, ihren eigenen Namen nicht auftauchen zu lassen. Dies ist durch den Einsatz von Strohleuten äusserst einfach zu bewerkstelligen. So können beispielsweise Strohleute Gesellschaften gründen und Bankkonten eröffnen. Da die Strohleute nicht von Sanktionen betroffen sind, ist es auch nicht möglich, deren Handlungen zu unterbinden. Strohleute müssen aber vorsichtig ausgewählt werden. Zum einen bedürfen diese einer plausiblen Geschichte. So ist es unglaubwürdig, wenn die Putzfrau eines vermögenden Unternehmers Inhaberin eines Bankkontos ist, auf dem sich mehrere Millionen Schweizer Franken befinden. Es müsste eher eine Person sein, die aufgrund ihrer Ausbildung und ihres beruflichen Werdeganges effektiv imstande ist, ein grösseres Vermögen zu erarbeiten. Zum anderen gilt es die Strohleute gemäss deren Loyalität auszuwählen, um zu verhindern, dass diese mit den anvertrauten Vermögenswerten verschwinden. Daher ist es sinnvoller, einen verheirateten Familienvater von 5 Kindern mit dieser Aufgabe zu betrauen, da das Risiko einer Flucht gering erscheint. Des Weiteren können den Strafverfolgungsbehörden Steine in den Weg gelegt werden, indem eine komplexe Struktur von Mutter- und verschiedenen Tochtergesellschaften mit Sitz in Ländern errichtet wird, in denen die Behörden nur sehr begrenzt Rechtshilfe leisten. Dieser Umstand wird die Feststellung der Eigentumsverhältnisse massiv erschweren. In dieser Hinsicht wäre die Gründung einer international tätigen Beratungsfirma äusserst geeignet, da der Wert der Dienstleistungen nicht anhand von objektiven Kriterien erfasst werden kann. Um den Anschein von Plausibilität zu verstärken, ist es angebracht, beglaubigte Dokumente vorzuweisen. Wurde die Echtheit einer Unterschrift von einem Notar bestätigt, so hinterlässt dies stets einen seriösen Eindruck. Eine weitaus einfachere Methode besteht in der Nutzung eines Schliessfaches, in dem Bargeld gelagert werden kann. Somit werden unangenehme Fragen von Compliance-Beauftragten vermieden und erhebliche Kosten gespart, welche bei der Errichtung einer komplexen Gesellschaftsstruktur notgedrungen anfallen.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz, Notar in St. Gallen sowie niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein. Des Weiteren ist er im Rahmen seines Beratungsunternehmens in England, Liechtenstein und den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2020). How effective are financial sanctions against individuals? Journal of Money Laundering Control. https://doi.org/10.1108/JMLC-03-2018-0026.

Der vorliegende Beitrag dient ausschliesslich Aufklärungs- und Präventionszwecken. Die Ausführungen basieren auf empirischen Untersuchungen, welche im Buch „Methoden der Geldwäscherei“ zusammengefasst wurden. Wir weisen darauf hin, dass Geldwäscherei strafbar ist.