Unsere Rechtsanwälte in Zürich, St. Gallen und Frauenfeld beschäftigen sich vielseitig mit wirtschaftsstrafrechtlichen Themen wie diesen. Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in der Schweiz, sowie Marie-Christin Falker, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Teichmann International, haben sich in einem Beitrag der ZRFC zum Thema Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung geäussert.
Aufgrund der intransparenten Preisgestaltung eignet sich der Schmuck- und Antiquitätenhandel zur Geldwäscherei sowie Terrorismusfinanzierung. Beim Handel mit Schmuck und Antiquitäten wird grosser Wert auf Anonymität gelegt, was ein Vorteil für Kriminelle ist. Der vorliegende Beitrag zeigt konkrete Vorgehensweisen bei der Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung in Bezug auf Schmuck- und Antiquitätenhandel, wobei zwischen Privatpersonen, offiziellen Händlern als auch Terrorismusorganisationen unterschieden wird.
Im Sommer 2017 ist die vierte EU-Geldwäscherichtlinie in Deutschland und Österreich in Kraft getreten. Händler werden dabei bei Handel von hochwertigen Gütern dazu verpflichtet, die einheitlichen EU-Mindeststandards zu berücksichtigen. Anhand des vorliegenden Beitrags wird untersucht, wie sich intelligente Terrorismusfinanzierer und Geldwäscher mithilfe des Handels mit Schmuck und Antiquitäten konkret finanzieren.
Wie sich intelligente Geldwäscher und Terrorismusfinanzierer explizit mit dem Handel von Schmuck und Antiquitäten finanzieren, wurde lediglich noch nicht untersucht. Demzufolge versucht dieser Beitrag diese Forschungslücke zu schliessen, wobei die allgemeine Eignung des Handels mit Schmuck und Antiquitäten sowie die Schritte er Täter analysiert werden.
In vielen Fällen sind die Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht anwendbar. Ausserdem ist der Antiquitätenhandel nicht reguliert. Häufig ist beim Antiquitätenhandel die Identifizierung der Gegenpartei im Gegensatz zu Finanzdienstleistern nicht zwingend. Diese gewährte Anonymität gewährleistet einen Vorteil. Des Weiteren ist die hohe Liquidität des Handels mit Schmuck und Antiquitäten besonders vorteilhaft für Geldwäscher sowie Terrorismusfinanzierer. Da der Handel mit Schmuck und Antiquitäten hohe Umsätze erbringen, wird meist bei höheren Verkaufssummen kein Verdacht geschöpft. Bei Schmuckstücken liegen hohe Preisschwankungen vor, welche dadurch begründet werden, dass subjektive Kriterien und persönliche Vorlieben den Preis beeinflussen. Es ist fast unmöglich, den Wert von Antiquitäten objektiv zu erfassen. Des Weiteren ist die Herkunft von Schmuck und Antiquitäten schwierig zu verfolgen, was für Terroristen vorteilhaft ist.
Beispielsweise beschlagnahmen Terrororganisationen wie der Islamische Staat Antiquitäten, welche dem legitimen Eigentümer vorenthalten werden. Da die Antiquitäten an sich keinen besonderen Nutzen für eine Terrororganisation haben, verkaufen sie diese, um Waffen und Kämpfer zu beschaffen. Somit stellt der Handel von Antiquitäten eine attraktive Einnahmequelle von Terroristen dar. Bei Anliegen zu diesem Thema können Sie unsere Rechtsanwälte in St. Gallen, Frauenfeld und Zürich gerne kontaktieren.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt und Notar in St. Gallen. Des Weiteren ist er Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten sowie niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Park, E. (2018) Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Handel mit Schmuck und Antiquitäten. ZRFC, 13(3), 119–124.