Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Geldwäscherei in der Immobilienbranche in Österreich, Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz. Geschrieben wurde er von Dr. Dr. Fabian Teichmann, LL.M., Rechtsanwalt in St. Gallen. Im Folgenden wird veranschaulicht, wie Kriminelle im Immobiliengeschäft in Österreich, Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz vorgehen, um Geld zu waschen. Um einen Einblick in diesen Bereich zu erhalten, wurden 58 Interviews mit Experten sowie Kriminellen durchgeführt. Es wurde des Weiteren eine quantitative Befragung von 184 Compliance-Beauftragten zur Identifizierung konkreter Techniken der Geldwäsche in der Immobilienbranche durchgeführt.
Die Ergebnisse lieferten die Erkenntnis, dass Immobilienunternehmen im deutschsprachigen Raum in Europa weiterhin ausserordentlich geeignet für Geldwäscherei sind. Oftmals wird behauptet, dass das Waschen von illegal erworbenem Geld teuer ist. Geldwäscher sind häufig bereit, einen erheblichen Teil ihres inkriminierten Vermögens für Geldwäscheaktivitäten zu verwenden. Prominente Betriebe für Geldwäscherei sind Restaurants, Bars oder Nachtclubs. Hier geben Geldwäscher vor, mehr Einnahmen zu haben, als sie mit dem Geschäft tatsächlich generieren und lassen so die Erlöse aus illegalen Aktivitäten in legale Geschäfte einfliessen. Allerdings ist dieses Vorgehen auch mit einer bestimmten Infrastruktur verbunden, die in der Regel unterhalten werden muss und Kosten verursacht. Letztlich müssen auch Steuern dafür abgegeben werden.
Geldwäsche muss jedoch nicht zwangsläufig teuer sein. Sie kann sogar recht profitabel sein. Durch Barzahlungen gelingt es oft, Steuergesetze zu umgehen. Beim Erwerb als auch bei Renovierungskosten von Immobilien können 15 bis etwa 30 Prozent des Kaufpreises in bar bezahlt werden. Geschäftspartner akzeptieren auch öfters Barzahlungen, um Steuergesetze umgehen zu können.
Zum Beispiel könnte eine Aktiengesellschaft in der Schweiz gegründet werden. Geldwäscher müssen nicht unbedingt Teil des Führungsteams sein, sie können auch ein Netz von Strohmännern nutzen, um eine Immobiliengesellschaft zu gründen. Darunter wären unter anderem Schweizer Bürger ohne Vorstrafen, deren Vermögensherkunft weitgehend geklärt ist. Kluge Geldwäscher vermeiden es, Banken um Finanzierungshilfe zu bitten. Höchstwahrscheinlich würden Banken dann das Unternehmen genau unter die Lupe nehmen und überprüfen. Durch den Einsatz eigener legaler Finanzierungsquellen wird die Einschleusung von inkriminierten Vermögenswerten gut möglich sein. Aus Sicht eines Geldwäschers ist es allerdings sinnvoll, kleinere Immobilien zu kaufen, um nicht die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich zu ziehen. Bei kleineren Immobilien kann ein grösserer Teil bar bezahlt werden, wobei Steuervorteile entstehen. Wenn Sie noch Fragen zu diesem oder ähnlichen Themen haben, können Sie sich gerne an unsere Anwältinnen und Anwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen wenden.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt sowie Notar in St. Gallen. Weiter ist er als niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt und als Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland tätig.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2018). Real estate money laundering in Austria, Germany, Liechtenstein and Switzerland. Journal of Money Laundering Control, 21(3), 370–375.