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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – Ein Blick auf das Bankensystem in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Unsere Rechtsanwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen behandeln täglich wirtschaftsstrafrechtliche- sowie strafrechtliche Themen. Der vorliegende Beitrag veranschaulicht Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Hinblick auf das Bankensystem in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der Beitrag wurde in der Zeitschrift ZWF veröffentlicht und von Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in St. Gallen, verfasst.

Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erkennen und zu verhindern, werden Banken zu teuren Compliance-Massnahmen gezwungen. Dadurch sind sie gewissermassen auch Hilfskräfte von Strafverfolgungsbehörden. Es stellt sich dennoch die Frage, wie sinnvoll Compliance-Massnahmen tatsächlich sind. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, wie Täter vorgehen müssten, um mit einem möglichst geringen Entdeckungsrisiko Geld zu waschen oder Terrorismus zu finanzieren.

Im deutschsprachigen Raum beschäftigen Banken tausende Compliance-Beauftragte, um sicherzustellen, dass sich Bankmitarbeitende sowie Kunden gesetzeskonform verhalten. Insbesondere die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung steht dabei im Vordergrund. Auf den ersten Blick scheinen diese Compliance-Massnahmen sinnvoll zu sein. Geldwäscherei soll verhindert werden, damit Geldwäscher die Erträge krimineller Straftaten in den legalen Wirtschaftskreislauf nicht einschleusen können. Ähnlich erscheint dies bei der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung. Es soll hierbei verhindert werden, dass Terroristen Vermögenswerte erhalten, die ihnen helfen, Anschläge zu verüben oder terroristische Organisationen aufzubauen oder zu erhalten.

Trotz intensiver Bemühungen der Banken und anderer Finanzdienstleister scheint es nach wie vor möglich zu sein, Gelder zu waschen und Terrorismus zu finanzieren. Der internationale Drogenhandel, der die Ausgangslage der Bekämpfung der Geldwäscherei darstellt, sowie Terroranschläge konnten bisher nicht vollumfänglich verhindert werden. Es ist fragwürdig, ob bestehende Massnahmen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sinnvoll sind.

Banken sind durch umfangreichere Kontrollen im Vergleich zu anderen Branchen ausgezeichnet. Während im schweizerischen Einzelhandel Barzahlungen bis 100'000 CHF problemlos möglich sind, müssen Banken Bareinlagen in gleicher Höhe kritisch hinterfragen. Es ist somit vernünftigerweise davon auszugehen, dass Täter bevorzugt auf weniger regulierte und somit auch weniger kontrollierte Branchen ausweichen. Es ist zu bedenken, dass es jedoch schwierig ist, Täter von anderen Bankkunden zu unterscheiden. Banken sehen ausserdem nur einen Bruchteil des gesamten Prozesses. Transaktionen werden basierend auf Angaben des Kunden plausibilisiert, welche häufig schwer überprüfbar sind. Kluge Täter legen zudem auf erstes Verlangen Urkunden vor, welche den Teil der Geschichte, den die Bank nicht unmittelbar sieht, nachvollziehbar erscheinen lassen. Gerne stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Frauenfeld, St. Gallen und Zürich bei weiteren Anliegen oder Fragen beratend zur Verfügung.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz. Er ist auch als Notar in St. Gallen und als niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein tätig. Zudem ist er Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2018). Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung — Ein Blick auf das Bankensystem in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz. ZWF, 1, 55–58.

Der vorliegende Beitrag dient ausschliesslich Aufklärungs- und Präventionszwecken. Die Ausführungen basieren auf empirischen Untersuchungen, welche im Buch „Methoden der Geldwäscherei“ zusammengefasst wurden. Wir weisen darauf hin, dass Geldwäscherei strafbar ist.