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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch Beratungsunternehmen

Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung durch Beratungsunternehmen. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen sind täglich strafrechtlichen sowie wirtschaftsstrafrechtlichen Themen wie diesem konfrontiert. Der Artikel wurde in der Zeitschrift Journal of Money Laundering Control veröffentlicht und geschrieben wurde er von Dr. Dr. Fabian Teichmann, LL.M., Rechtsanwalt in St. Gallen.

Im Folgenden soll aufgezeigt werden, wie Geldwäscher und Terrorismusfinanzierer durch den Einsatz von Beratungsfirmen vorgehen, um Geld zu waschen oder Terrorismus zu finanzieren. Für eine qualitative Inhaltsanalyse wurden 58 semi-standardisierte Experteninterviews mit illegalen Finanzdienstleistern und Präventionsfachleuten durchgeführt, die zur Identifizierung von konkreten Techniken zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch Beratungsfirmen geführt haben. Es konnte festgestellt werden, dass Beratungsunternehmen als «die besten Freunde von Kriminellen» betrachtet werden. Terroristen könnten entweder Beratungsfirmen in angesehenen Ländern wie der Schweiz oder den Vereinigten Staaten kaufen oder gründen. Daraufhin würden sie echte Beratungsdienstleistungen mit gefälschten Kunden kombinieren, um ihre illegalen Aktivitäten abzudecken.

Da in diesem Themenbereich noch einige Wissenslücken vorhanden sind, soll anhand dieses Artikels den Gesetzgebern, Compliance-Beauftragten, Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten ein Einblick in das Vorgehen der Kriminellen gewährt werden. Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung stellt nach wie vor noch eine grosse Herausforderung dar, denn es gibt kaum Kenntnisse über das konkrete Vorgehen der Geldwäscher und Terrorismusfinanzierer. Vermutlich werden nur weniger geschickte Täter und Täterinnen erwischt.

Beratungsunternehmen sind raffinierte Werkzeuge für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie erfordern jedoch ein gewisses Fachwissen. Es soll vorerst eine Gründung von Beratungsfirmen in geeigneten Gerichtsbarkeiten, ohne dass die Steuerbehörden oder die Banken Verdacht schöpfen, vorgenommen werden. Danach ist ein unauffälliger Betrieb erforderlich. Geldwäscher verfügen über inkriminierte Vermögenswerte und wandeln diese durch Geldwäscherei in legale Vermögenswerte um. Dabei eignen sich Beratungsunternehmen für die Schlichtung als auch für die Integration. Bei Terrorismusfinanzierern liegt das Gegenteil vor. Sie verwenden oftmals legale Vermögenswerte und müssen diese aus dem offiziellen Wirtschaftskreislauf ausschleusen, um sie für terroristische Zwecke verwenden zu können. Dabei können Beratungsunternehmen die Rückverfolgung erschweren, was letztlich zu sauberen Gewinnen aus einem vermeintlich rechtmässigen Geschäft führt.

Im Hinblick auf die Terrorismusfinanzierung können Beratungsunternehmen helfen, Vermögenswerte aus legalen Geschäftstätigkeiten zu entfernen und sie an einen Ort nach Wahl zu überführen. Beratungsunternehmen eignen sich aus Sicht der Täter und Täterinnen deshalb auch gut, da sie weniger Aufmerksamkeit von Strafverfolgungsbehörden anziehen. Bordelle oder Geldwechselbüros ziehen eher negative Aufmerksamkeit an als Beratungsunternehmen, da sie dazu neigen, gut respektiert werden. Bei Anliegen oder weiteren Fragen können Sie sich gerne an unsere Anwältinnen und Anwälte in Frauenfeld, St. Gallen und Zürich wenden.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz. Er ist ausserdem Notar in St. Gallen und Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2019). Money laundering and terrorism financing through consulting companies. Journal of Money Laundering Control, 22(1), 32–37.

Der vorliegende Beitrag dient ausschliesslich Aufklärungs- und Präventionszwecken. Die Ausführungen basieren auf empirischen Untersuchungen, welche im Buch „Methoden der Geldwäscherei“ zusammengefasst wurden. Wir weisen darauf hin, dass Geldwäscherei strafbar ist.