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Geldwäsche in der Token-Ökonomie – TVTG regelt Sorgfaltspflichten

Der vorliegende Artikel behandelt das Thema der Geldwäsche in der Token-Ökonomie vor dem Hintergrund des liechtensteinischen Blockchain-Gesetzes. Veröffentlicht wurde der Artikel in der Fachzeitschrift ZCG und geschrieben wurde er von Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in St. Gallen, sowie von Marie-Christin Falker, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Teichmann International (Schweiz) AG.

Die Blockchain-Technologie gehört zunehmend in den Alltag von Unternehmen aber auch von Privatpersonen. Viele Investoren benutzen beispielsweise Kryptowährungen zur Wertanlage. Mit der Technologie gehen zugleich einige Risiken einher, die es zu bestimmen und minimieren gilt. Am 1.1.2020 ist das Token- und VT-Dienstleister-Gesetz (TVTG, das liechtensteinische Blockchain-Gesetz) in Kraft getreten.

Seit einigen Jahren wird das Thema Blockchain heiss diskutiert. Mit der Technologie gehen einige Unsicherheiten einher, was die Regulierung angeht. Die Technologie wird in der Schweiz an einigen Stellen beaufsichtigt. Beispielsweise wird das Geldwäschereigesetz auf Blockchain-Finanzdienstleistungen von der Finanzmarktaufsicht (Finma) angewendet. Bislang existierte allerdings in kaum einem Land eine Blockchain- oder Krypto-Gesetzgebung. Mit der Implementierung des liechtensteinischen TVTG ändert sich die Situation in Europa. Dieses Gesetz zielt darauf ab, rechtliche Grundsatzfragen der Token-Ökonomie zu klären.

Im Allgemeinen ist bekannt, dass insbesondere von Kryptowährungen eine erhöhte Gefahr für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist. Es ergeben sich daher einige Fragen, was Sorgfaltspflichten im Rahmen der Token-Ökonomie angeht. Die Blockchain-Technologie erlaubt Transaktionen ohne den Einfluss Dritter wie Finanzintermediäre zwischen zwei Personen oder Unternehmen (Peer-to-Peer-Transaktionen). Dieser Vorgang erspart Zeit und Kosten. Wenn die Transaktionen einmal verifiziert sind, können sie von jedem eingesehen werden. Transaktionen werden von Computern (Nodes) verifiziert, welche Teil des Netzwerks sind. Dieser Vorgang wird als Mining bezeichnet. Demnach bietet die Blockchain-Technologie hohe Transparenz, die allerdings ihre Grenzen hat. Im Rahmen von Krypto-Transaktionen werden lediglich die Nutzernamen der beiden Transaktionspartner protokolliert. Es ist nicht immer möglich, eine Verbindung zwischen der Adresse und dem wirtschaftlich Berechtigten herzustellen.

Es wurden gesetzliche Sorgfaltspflichten konzipiert, um Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung sowie organisierte Kriminalität zu unterbinden. In Liechtenstein können diese Regelungen im Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) gefunden werden. Seit dem 10.1.2020 wenden EU-Mitgliedstaaten die 5. Geldwäscherichtlinie (AMLD5) an. Diese stellt Dienstleister, die virtuelle Währungen in reguläre Fiatwährungen umtauschen, sowie Anbieter von E-Wallets (Softwareprogramme zur Aufbewahrung von Zahlungstoken) unter die Sorgfaltspflicht. Bei allfälligen Fragen können Sie sich gerne an unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen wenden.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz. Er ist zudem als öffentlicher Notar in St. Gallen und als niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein tätig. Ausserdem ist er Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Falker, M.C. (2020). Geldwäsche in der Token-Ökonomie – TVTG regelt Sorgfaltspflichten. ZCG, 2, 63–68.