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Geldwäsche durch Kryptowährungen

Krypto- oder Cyberwährungen bringen ein gewisses Risiko mit sich, da sie dezentral organisiert und kaum reguliert sind. Kritiker sehen ein erhöhtes Risiko im Zusammenhang mit Geldwäscherei. Der vorliegende Artikel analysiert dieses Phänomen und zeigt die Risiken aus Perspektive des Compliance-Managements auf. Geschrieben wurde der Beitrag von Dr. Dr. Fabian Teichmann, LL.M., Rechtsanwalt in St. Gallen, sowie von Marie-Christin Falker, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Teichmann International (Schweiz) AG.

Geldwäscherei stellt eine globale Bedrohung für die Wirtschaft dar, welche schon vor der Existenz von Kryptowährungen bestand. Kryptowährungen sind trotz grosser öffentlicher Aufmerksamkeit noch von zahlreichen Rätseln umgeben. Sie zeichnen sich insbesondere durch ihre Dezentralisierung und mangelnde Regulierung aus, weshalb sie in Konflikt zu traditionellen Bankensystemen stehen. Gerade aus diesen Gründen sind Kryptowährungen besonders beliebt bei Kriminellen. Im Hinblick auf die Geldwäsche bieten die Kryptowährungen ein hohes Mass an Anonymität, was die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten erheblich erschwert.

Seit 2009 wurden Schätzungen zufolge mehr als 2.5 Billionen US-Dollar durch Bitcoin gewaschen. Hierbei eignen sich Kryptowährungen sowohl für die Platzierung als auch für das Layering, was konkret Verschieben und Umschichten zwecks der Verschleierung von Geldern mit krimineller Herkunft bedeutet. Kriminelle investieren nämlich einen Teil ihrer inkriminierten Gelder im Rahmen der Platzierung in Kryptowährungen. Während des Layerings werden dann die inkriminierten Kryptowährungen zwischen verschiedenen Wallets hin und her geschoben. Somit wird die Nachvollziehbarkeit der Herkunft der inkriminierten Gelder erschwert. Dieses erleichterte Verschleiern macht Kryptowährungen beliebt bei Kriminellen.

Nach dem Verschleierungsprozess sind die Kryptowährungen sauber genug, um sie an einer Tauschbörse gegen andere Cyberwährungen oder Fiatgeld, welches irgendwann in Kontakt mit Bankensystemen gerät, eingetauscht werden. Befürworter der Kryptowährungen behaupten, dass die Blockchain ein hohes Mass an Transparenz gewährleistet. Es werden alle Transaktionen auf einer Datenbank gespeichert und nachträgliche Änderungen sind nicht möglich. Eine Nachverfolgung der Transaktionen gelingt somit mit geringem Aufwand, allerdings ist zum anderen der wirtschaftliche Berechtigte nicht nachvollziehbar. Die hohe Anonymität bleibt nach wie vor ein erhöhter Risikofaktor.

Es gibt Firmen wie Chainalysis, welche illegale Aktivitäten identifizieren, indem sie die Kryptowährungs-Blockchain analysieren, was nach den Unterstützern von Kryptowährungen die KYC- und AML-Bemühungen verbessert. Banken ergreifen allerdings organisatorische Massnahmen, um zu verhindern, dass sie für Straftaten missbraucht werden, während Bitcoin beispielsweise gar keine Compliance-Massnahmen vorsieht.

Damit diesem Problem entgegengewirkt werden kann, hat das Europäische Parlament im Juni 2018 die fünfte Anti-Geldwäscherichtlinie veröffentlicht, welche im Januar 2020 in Kraft getreten ist und verlangt, dass sich sämtliche Tauschbörsen und Wallet-Anbieter die KYC-Richtlinien strikt befolgen und sich bei den lokalen Behörden registrieren. Auch die FATF veröffentlichte im Juni 2019 Richtlinien für Krypto-Tauschbörsen. Diese Richtlinien beinhalten unter anderem, dass Anbieter von Tauschbörsen Informationen über ihre Kunden weitergeben müssen, wenn diese Gelder zwischen Firmen transferieren. Damit wird der Verschleierungsprozess doch nicht mehr ganz so einfach sein.

Bei Anliegen oder Fragen zu einem Themenbereich wie diesem können Sie sich gerne an unsere Anwältinnen und Anwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen wenden.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F., & Falker, M.C. (2021). Geldwäsche durch Kryptowährungen. Compliance Praxis, 3/2021, 16–19.

Der vorliegende Beitrag dient ausschliesslich Aufklärungs- und Präventionszwecken. Die Ausführungen basieren auf empirischen Untersuchungen, welche im Buch „Methoden der Geldwäscherei“ zusammengefasst wurden. Wir weisen darauf hin, dass Geldwäscherei strafbar ist.