Whistleblowing dient der internen Bekämpfung von Korruption und Missständen im Unternehmen. Häufig wird Whistleblowing innerhalb des Unternehmens jedoch fälschlicherweise oftmals als Angriff verstanden. Es ist von elementarer Bedeutung, dass AufsichtsrätInnen Whistleblowing als Hilfestellung betrachten, welche unbedingt gefördert werden sollte.
Experten zufolge existiert eine hohe Dunkelziffer an Korruptionsfällen in Unternehmen. Da die Beteiligten jedoch meist kein Interesse an der Aufdeckung interner Missstände, von welchen sie selbst profitieren, haben, stellt besagte Korruption ein gravierendes Problem für Unternehmen und insbesondere Aufsichtsräte dar. Oftmals sind Gehälter im Verkauf von variablen Anteilen wie Provisionen oder Boni abhängig. Mitarbeitende im Verkauf sind dementsprechend bestrebt, den variablen Anteil ihres Gehalts aufzustocken; unter Umständen auch mithilfe illegaler Mittel. Aus Sicht des Aufsichtsrats ist Korruptionsbekämpfung im Unternehmen äusserst wichtig, da die Etablierung einer kriminellen Unternehmenskultur vermieden werden muss. Ausserdem müssen strafrechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken minimiert werden, um ein langfristiges Überleben der Unternehmung zu sichern.
WhisteblowerInnen sind Informanten im Unternehmen, welche interne Missstände und korruptes Fehlverhalten melden. Sie gehen damit ein hohes persönliches Risiko ein, da ihre Offenlegung eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder gesellschaftliche Ächtung durch Kollegen und Kolleginnen zur Folge haben kann. Oftmals verkennen Aufsichtsräte die Wichtigkeit von Whistleblowern für ihr Unternehmen.
Gründe für Whistleblowing können die Missachtung von Sicherheitsbestimmungen durch Vorgesetzte, die Zahlung von Bestechungsgeldern oder unklare Verwendungszwecke bei Spendengeldern sein. Auch wenn es im besten Interesse der Unternehmen liegt, diese Probleme frühzeitig aufzudecken, damit es nicht zu einem grösseren Korruptionsskandal kommt, werden WhistleblowerInnen oftmals mit ungerechter Behandlung, Kündigung oder Herabstufung in der Hierarchie gestraft. Normalerweise sollten Meldungen aus der Überzeugung heraus, dem Unternehmen zu helfen, geschehen. Es liegt an der Führungsebene, diese Meldungen auch als Hilfestellung zu interpretieren.
Eine interne Schaffung von Whistleblowing-Massnahmen ist sinnvoll, da sich dem Unternehmen so die Möglichkeit bietet, frühzeitig gegen Korruption vorzugehen. Andernfalls würde eine allfällige strafrechtliche Verfolgung einen Reputationsverlust und im schlimmsten Fall den Untergang des Unternehmens bedeuten.
Whistleblower sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass ihre Meldung im Unternehmen als Angriff interpretiert werden könnte und zu Antipathien seitens des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin führen kann. Deshalb muss das Risiko einer allfälligen Entlassung abgewogen werden. Der berufliche Werdegang von WhistleblowerInnen könnte schlimmstenfalls negativ beeinflusst werden. Deshalb sollten WhistleblowerInnen die Konsequenzen einer Meldung vorab mit ihren Vertrauenspersonen besprechen. Im Falle einer geplanten Meldung empfiehlt es sich, alle Beobachtungen genauestens zu dokumentieren. Hierzu sollte kein Firmencomputer, -E-Mail Account oder -handy verwendet werden. Ausserdem sollten WhistleblowerInnen sich Verbündete innerhalb des Unternehmens suchen. Diese können gegebenenfalls ebenfalls Missstände beobachtet haben. Weiterhin sollte ein Anwalt oder eine Anwältin konsultiert werden.
AufsichtsrätInnen sollten Meldesysteme fördern und Whistleblowing-Anreize schaffen. Es sollte eine generelle Atmosphäre des Vertrauens geschaffen werden. Whistleblowing könnte durch Boni belohnt werden. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass nur begründete Anschuldigungen belohnt werden. Ungerechtfertigte Meldungen könnten dementsprechend mit einem Malus bestraft werden.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Falker, M.C. (2019). Die Förderung von Whistleblowing aus der Perspektive des Aufsichtsrats. Aufsichtsrat Aktuell, 6/2019, 16–20.