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Finanzierung des Terrorismus über Schweizer Banken – Konkrete Vorgehensweisen

Unsere Rechtsanwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen üben ihre Expertise täglich im Strafrecht aus. Der vorliegende Artikel, welcher in der Zeitschrift Kriminalistik veröffentlicht wurde, befasst sich mit dem Thema der Finanzierung des Terrorismus über Schweizer Banken und dessen konkrete Vorgehensweisen. Der Artikel wurde von Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in St. Gallen, geschrieben.

Anhand von empirischen Untersuchungen mittels 30 Interviews mit Präventionsexperten und illegalen Finanzdienstleistern wurde die Finanzierung von Terrorismus über Schweizer Banken genauer analysiert. Dabei konnten Schwachstellen im Bankensystem eruiert werden, welche anhand von gesetzgeberischen Anpassungen in gewissen Teilen behoben werden könnten.

Terrorismusfinanzierung ist nach wie vor, insbesondere im Retail Banking, ein allgegenwärtiges Thema des Schweizer Bankensektors. Gezielte Compliance Massnahmen sollen einerseits zur frühzeitigen Erkennung von Terrorismusfinanzierungsaktivitäten dienen, sodass Reputationsschäden und Vertrauensverluste seitens der Kunden verhindert werden kann. Andererseits fungieren diese Compliance Massnahmen auch als Schutz vor allfälligen Straffolgen durch Regelverstösse. Damit eine Terrorismusfinanzierung verhindert bzw. antizipiert werden kann, bedarf es einem Verständnis der Vorgehens- und Verhaltensweisen der geschickten Täter.

Intelligente Täter bevorzugen die Integration Onlinebanken oder die Nutzung von Finanzdienstleistern, die sich auf bestimmte Regionen spezialisieren. Dazu gehören auch Banken mit ausländischen Niederlassungen, welche unter Umständen geringeren Prüfstandards bei konzerninternen Transaktionen unterliegen. Grössere Transaktionsbeträge werden in der Regel zur Vermeidung von Aufmerksamkeit in kleine Tranchen aufgeteilt, weswegen die Häufigkeit von Transaktionen charakteristisch ist.

Darüber hinaus agieren Terrorismusfinanzierer niemals in eigenem Namen. Vielmehr laufen die Transaktionen über Strohleute (z.B. Flüchtlinge), die genügend unverdächtig sind und auf gängigen Stereotypen beruhen. Dies setzt eine gute Vorbereitung voraus, damit Transaktionen bei Rückfragen seitens der Bank durch umgehende Offenlegung durch die Terrorismusfinanzierer bzw. deren Strohleute erklärt werden können. Die Glaubhaftigkeit einer dargelegten Geschichte kann unter anderem durch Urkunden untermauert werden.

Eine Berücksichtigung der Bankenperspektive insbesondere in Bezug auf die Compliance Regulierungen der Bank ebnet den Weg für intelligente Terrorismusfinanzierer den Anforderungen, zum Beispiel durch Vorlage von Urkunden (z.B. Rechnungen, Zahlungs- oder Auftragsbestätigungen), gerecht zu werden. Dadurch gibt man der Bank die Möglichkeit, ihre Abklärungen ohne grossen Aufwand sauber zu dokumentierten. Entsprechend ist dadurch für die Bank ein gewisser Sanktionsschutz gegeben, was im Vergleich zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung im Vordergrund der meisten Finanzdienstleister steht.

Für grössere Transaktionsbeträge bietet sich für ein Terrorismusfinanzierer aufgrund der erhöhten Glaubwürdigkeit die öffentliche Beurkundung durch einen Notar im In- oder Ausland an. Der Vorteil dabei ist, dass die materielle Richtigkeit der Verträge durch Notare nur beschränkt überprüfbar und für die Bank die Compliance Überprüfung erleichtert. Bei weiteren Anliegen oder Fragen stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen zur Verfügung.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Notar in St. Gallen. Er ist auch als Rechtanwalt in der Schweiz sowie als niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein tätig. Er ist des Weiteren Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2017). Finanzierung des Terrorismus über Schweizer Banken – Konkrete Vorgehensweisen. Kriminalistik, 12, 757–762.