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Finanzierung des Terrorismus über Kryptowährungen

Unsere Rechtsanwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen beschäftigen sich täglich mit strafrechtlichen Themen. Der vorliegende Beitrag behandelt das Thema der Finanzierung des Terrorismus über Kryptowährungen. Geschrieben wurde der Beitrag von Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in St. Gallen.

Kryptowährungen sind nicht regulierte Parallelwährungen, die in gängige Währungen umgetauscht werden können. Somit stellen sie eine Alternative zu klassischen Überweisungen dar. Ausserdem gewährleisten sie ein hohes Mass an Anonymität. Damit eignen sie sich grundsätzlich für Transaktionen zu Zwecken der Finanzierung des Terrorismus. Es muss beachtet werden, dass im Allgemeinen diese Kryptowährungen im Einzelhandel nicht verwendet werden können, jedoch sind sie im Darknet äusserst beliebt. Obwohl Kryptowährungen ein geeignetes Mittel zur Finanzierung des Terrorismus darstellen, wurden die konkreten Vorgehensweisen der Täter sowie allfällige Entdeckungsrisiken bisher kaum untersucht.

Da Kryptowährungen keiner Aufsicht unterstehen, könnte dies bedeuten, dass sie geeigneter sind als die von der Regierung ausgegebenen Währungen. In der Regel findet der Transfer von Kryptowährungen über Onlineplattformen oder Tauschbörsen statt, wobei Berührungspunkte mit Finanzdienstleister, was zu Abklärungen führen könnte, lassen sich vermeiden.

Als erster Schritt müssen die nötigen technischen Voraussetzungen, wie Rechenkapazitäten und ein Wallet entsprechende Kryptowährungen, geschaffen werden. Geschickte Terrorismusfinanzierer arbeiten zudem in der Regel mit ständig wechselnden, preiswerten Notebooks und öffentlich zugänglichen WLAN-Netzwerken. Idealerweise erfolgt die Akquise von Kryptowährungen mit Bargeld oder Sachwerten unter Verwendung von sogenannten lokalen Verzeichnissen, die es ermöglichen, einen Tauschpartner zu finden. Daraufhin können Kryptowährungen als Anlagemöglichkeiten oder als Zahlungsmittel verwendet werden. Dabei werden Kryptowährungen im Darknet für den Erwerb von Sprengstoff und Waffen eingesetzt. Intelligente Täter achten auch darauf, bei durchgeführten Transaktionen ständig wechselnde WLAN-Netzwerke zu verwenden und niemals ein Netzwerk an seinem Wohn- und Arbeitsort zu verwenden.

Die mit dieser Methode verbundenen Entdeckungsrisiken sind verhältnismässig gering, was überwiegend darauf zurückzuführen ist, dass die Behörden häufig nicht auf dem aktuellen Stand sind. Es sollte nicht vergessen werden, dass Terrorismusfinanzierer trotzdem elektronische Spuren hinterlassen. Jedoch ist es ungewiss, inwiefern diese in Zukunft ausgewertet werden können. Geschickte Täter verhalten sich vernünftigerweise unauffällig, um die Aufmerksamkeit nicht auf sich zu lenken. Bei weiteren Fragen oder Anliegen zu diesen Themen können Sie gerne von unseren Rechtsanwälten für Strafrecht in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen beraten werden.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt und Notar in der Schweiz. Ausserdem ist er als Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland tätig. Zudem leitet er Beratungsgesellschaften in Dubai, Liechtenstein und England.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2018). Finanzierung des Terrorismus über Kryptowährungen. In: Islamismus, Salafismus, Terrorismus – Herausforderungen für die Polizei. Rothenburg / Oberlausitz: Hochschule der sächsischen Polizei, 163–171.