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Finanzierung des Terrorismus – Der Vermögenstransfer

Unsere Rechtsanwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen behandeln täglich strafrechtliche Themen und üben Ihre Expertise darin aus. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Thema der Finanzierung des Terrorismus bezugnehmend auf den Vermögenstransfer. Veröffentlicht wurde der Beitrag in der Zeitschrift ius.full und verfasst wurde er von Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in St. Gallen.

Die anspruchsvollste Phase der Finanzierung des Terrorismus stellt der Vermögenstransfer dar. Einnahmen stammen häufig aus einer Vielzahl verschiedener Quellen und sind somit kaum nachvollziehbar, weshalb sich Ermittler hauptsächlich auf den Transfer der Vermögenswerte konzentrieren. Der vorliegende Artikel zeigt auf, wie Terrorismusfinanzierer vorgehen.

Neben den Einnahmequellen benötigen Terrorismusfinanzierer die Möglichkeit, Vermögenswerte grenzüberschreitend transferieren zu können. Es gibt zahlreiche Methoden der Geldwäscherei, die von der Immobilienbranche bis zum Schmuckhandel gelangen, womit zu vermuten ist, dass es auch zahlreiche weitere Methoden des Vermögenstransfers für Terrorismusfinanzierer gibt. Trotz all dem ist die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung nicht aussichtslos.

Im Bereich der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung ist der Finanzsektor ein zentraler Faktor. Insbesondere deshalb, da Terroristen in der Vergangenheit zunehmend auf das Bankensystem zurückgegriffen haben. Zwischen zentralen Finanzdienstleistern, anderen Finanzdienstleistern und Nicht-Finanzdienstleistern zu unterscheiden. Zentraler Dienstleister sind Banken. Unter anderem sind weitere Finanzdienstleister beispielsweise Vermögensverwalter, die den Selbstregulierungsorganisationen unterstehen. Nicht-Finanzdienstleister sind alle Einrichtungen, die keiner der beiden Kategorien zuzuordnen sind.

Finanzdienstleister sind besonders zur Unterstützung der Ermittlungen der Behörden geeignet, da sie Daten sammeln. Banken wissen zum Beispiel, wo ihre Kunden Geld bezogen haben. Anhaltspunkte für Ermittlungen können verdächtige Transaktionen beispielsweise an der türkischen Grenze zu Syrien. Dies können wichtige Anhaltspunkte sein und Ermittlungen erweitern.

Im Grundsatz solle darauf hingewiesen werden, dass sich Terrorismusfinanzierer eher im Retail Banking als im Private Banking bewegen. Dies könnte aufgrund dessen sein, da Terroristen für ihre Anschläge keine grossen Vermögenswerte benötigen. Es ist daher empfehlenswert, die Compliance-Massnahmen nicht nur auf Kunden mit signifikanten Vermögenswerten zu beschränken.

Wegen der zunehmenden Überwachung des formalen Bankensystems greifen Terroristen inzwischen auf andere Formen des Vermögenstransfer zurück. In den Vorschein gelingt das Hawala-Banking. Es wird hierbei zwischen internationalem und nationalem Hawala-Banking unterschieden. Es ist noch anzumerken, dass das Hawala-Banking mit über das offizielle Bankensystem abgewickelten Transaktionen kombiniert wird, was die Nachvollziehbarkeit der Transaktionen weiter erschwert hat. Bei Anliegen zu diesem Thema können Sie gerne unsere Anwaltskanzlei in St. Gallen, Zürich oder Frauenfeld kontaktieren.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Notar in St. Gallen sowie Rechtsanwalt in der Schweiz. Ausserdem ist er an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland als Lehrbeauftragter tätig.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2018). Finanzierung des Terrorismus – Der Vermögenstransfer. Ius.full, 1, 6–10.