Unsere Rechtsanwälte in Zürich, St. Gallen und Frauenfeld sind alltäglich rechtlichen Themenbereichen wie diesen konfrontiert. Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in der Schweiz, sowie Marie-Christin Falker, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Teichmann International (Schweiz) AG, haben sich im vorliegenden Beitrag mit den Risiken der Gesichtserkennungstechnologie und dem rechtlichen Rahmen auseinandergesetzt.
Die Gesichtserkennungstechnologie ist sehr vielseitig und wird in verschiedensten Bereichen angewendet, unter anderem in der Strafverfolgung und in der Pflege. Jedoch treten Fragen bezüglich Datenschutz, Missbrauch und staatliche Überwachung auf. Zwischen 2010 und 2018 wurde die Übereinstimmung mit Personen in der Datenbank 25-mal besser. Ausserdem wird eine Übereinstimmung in nur 0.2 % der Fälle übersehen. Die Gesichtserkennungstechnologie wird mittlerweile von Regierungen, im Handel und von Smartphones verwendet. Problematisch bei neuen Technologien ist, dass diese sich schneller entwickeln als Gesetzgebungen. Deswegen herrschen oftmals Unklarheiten, wobei sich Entwickler und Nutzer in einer gefährlichen rechtlichen Grauzone befinden.
Im Allgemeinen nutzt die Gesichtserkennungstechnologie eine Datenbank, die aus Fotos wie Polizeifotos oder Passbildern besteht, um Personen auf Sicherheitsvideos- und -aufnahmen zu identifizieren. Anhand von zentralen Merkmalen des Gesichts verifiziert die Technologie die Identität der Person, welche mithilfe von Biometrie Gesichtszüge abbilden konnte. Das zentralste Merkmal ist hierbei beispielsweise der Abstand von der Stirn zum Kinn oder zwischen den Augen. Anschliessend wird eine Gesichtssignatur erstellt, was eine mathematische Formel ist, die mit der Datenbank Gesichter vergleicht. Daraufhin werden diese bestimmten Merkmale von Gesichtern extrahiert, woraus ein numerischer Code wird.
Der Markt für Gesichtserkennungstechnologien wächst exponentiell. Laut Vorhersagen zufolge wird der Wert dieser Branche allein in den USA von 3.2 Billionen US-Dollar im Jahr 2019 auf 7.0 US-Dollar im Jahr 2024 ansteigen. Die Popularität der Gesichtserkennung nimmt deutlich zu. Russische und chinesische Unternehmen scheinen momentan die Rangliste dieser Branche zu dominieren. Des Weiteren ist die Gesichtserkennung im Rahmen der Identifizierung äusserst beliebt. Beispielsweise ist sie zur Entsperrung von Smartphones vorhanden, was eine höhere Sicherheit als herkömmliche Passwörter gewährleistet.
Trotz Popularität der Gesichtserkennung haben Kritiker und Experten ihre Bedenken in Bezug auf die Privatsphäre, Sicherheit und rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung der Technologie. Ein besonderes Risiko stellt der Mangel an staatlichen Regulierungen dar. Das grösste Bedenken dieser Technologie ist, dass sie über ihren intendierten Anwendungsbereich hinaus missbraucht werden könnte, um beispielsweise spezifischere Informationen über Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand zu Personen zu ermitteln oder die Gesellschaft allgemein zu überwachen. In diesem Themenbereich können Sie gerne von unseren Rechtsanwälten in Frauenfeld, St. Gallen und Zürich beraten werden.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt und Notar in St. Gallen. Ausserdem ist er niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein sowie Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Falker, M.C. (2020). Risiken der Gesichtserkennungstechnologie und rechtlicher Rahmen. Kriminalistik, 5, 330–335.