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Facebookwährung Libra aus Compliance-Sicht

Der vorliegende Artikel befasst sich mit der Facebookwährung «Libra» aus Compliance-Sicht. Veröffentlicht wurde der Artikel in der Zeitschrift Compliance und geschrieben wurde er von Dr. Dr. Fabian Teichmann, LL.M., Rechtsanwalt in St. Gallen, sowie von Marie-Christin Falker, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Teichmann International (Schweiz) AG.

Für das Jahr 2020 wurde die Einführung der Facebookwährung «Libra» angekündigt. Die Ankündigung stiess jedoch nicht nur auf positives Feedback. Ganz im Gegenteil: In Reaktion auf die Ankündigung haben die Europäische Zentralbank und auch Instanzen in den USA Misstrauen gegenüber Facebook und Libra kundgemacht. Die Libra Association war in der Folge mit einer übermässigen Kritik konfrontiert und re-evaluierte ihr Konzept. Das Gesuch der Libra Association, welche ihren Namen inzwischen in Diem Association änderte, um Bewilligung als Zahlungssystem in der Schweiz wurde im Mai 2021 sodann sistiert. Im Nachfolgenden werden die angedachte Funktionsweise von Libra und wie diese Stablecoin sich von anderen Kryptowährungen abhebt erläutert. Weiter werden die daraus resultierenden Chancen und Risiken im Hinblick auf Compliance beleuchtet.

Libra war als Kryptowährung des Unternehmens Facebook, welche Mitte 2020 auf den Markt gebracht werden sollte. Ausgegeben werden sollte sie von der in der Schweiz registrierten Libra Association. Zu dieser zählten nahmenhafte Unternehmen wie Visa, Uber und Spotify. Libra wurde von Facebook als simple globale Währung und finanzielle Infrastruktur, von welcher insbesondere Menschen in Entwicklungsländern ohne Zugang zu Finanzservices profitieren sollten, definiert. Als Stablecoin sollte Libra sich dadurch auszeichnen, dass sie weniger volatil als andere Cyberwährungen wie beispielsweise Bitcoin sei. Es stellte sich bei den Verbrauchern allerdings die Frage, inwiefern sich Libra positiv von anderen Kryptowährungen abheben würde. Aus Compliance-Sicht ist die neue Währung Libra potentiell zur Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung geeginet, was besonders besorgniserregend ist.

Der Direktor der Europäischen Zentralbank (EZB) Yves Mersch kündigte an, dass die Facebookwährung Libra scharfen Regulierungen unterliegen würde. Vor allem wurde kritisiert, dass Facebook sich sowohl in den USA als auch in der EU bereits mehrfach wegen Datenschutzverletzungen verantworten musste. Weiter argumentierte Mersch, dass nur eine unabhängige Zentralbank die notwendige Unterstützung liefern könne, um Libras Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit gegenüber der Öffentlickeit sicherzustellen. Seiner Meinung nach hätten private Währungen kaum Aussicht darauf, sich als adäquate Alternative zu gesetzlichen Zahlungsmitteln zu etablieren.

Libra ist zwar zentralisiert, wird aber auch wie die anderen Kryptowährungen von Blockchaintechnologien angetrieben. Die Blockchain ist eine kettenförmige Struktur, auf welcher alle getätigten Zahlungen aufgezeichnet werden. Zahlungen werden bei dezentralen Blockchains von individuellen Computern («Nodes») anstelle einer Zentralbank verarbeitet. Ein Node verbindet sich mithilfe einer Open-Source-Software oder via Download mit einer Kryptowährung seiner Wahl. Jeder Node ist ein Knotenpunkt der Blockchain, welche gänzlich oder nur teilweise heruntergeladen werden kann. Je mehr Nodes ein Block besitzt, desto stabiler und schneller ist ein Netzwerk. Weil es keine singuläre Einheit gibt, die gehackt werden könnten, erhöht die Dezentralisierung der Blockchain ihre Sicherheit.

Anders als Bitcoin, wäre Libra nicht dezentralisiert. Libra Nodes würden dementsprechend ausschliesslich von der Diem Association kontrolliert. Facebook begründete die Zentralisierung von Libra damit, da ein dezentralisiertes Modell nicht schnell genug die globale Finanzstruktur liefern könne, die sich das Unternehmen erhoffte. Zudem sollte Libra vollständig compliant sein, was bedeutet, die Stablecoin hätte sich vollständig an Regelungen des Unites States Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) orientiert. Bei Anliegen oder Fragen zu diesem Thema können Sie gerne von unseren Anwältinnen und Anwälten in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen beraten werden.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt sowie Notar in St. Gallen. Er leitet ausserdem Beratungsgesellschaften in Dubai, Liechtenstein und England und ist Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Falker, M.C. (2019). Facebookwährung «Libra» aus Compliance-Sicht. Compliance (November), 4.