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Examining the Ethical Boundaries of Data Mining

Der Artikel befasst sich mit den ethischen Fragen in Hinblick auf die Beschaffung von Daten über Nutzer durch Internetfirmen. Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann in Zusammenarbeit mit Chiara Wittmann verfasst und 2022 in der Fachzeitschrift Jusletter publiziert. Ahnungslose Nutzer von Internetplattformen wiegen sich in der falschen Annahme, dass die auf dem Internet bezogenen Dienstleistungen kostenlos seien. Facebook, Instagram, Google etc. bieten allesamt Dienste an, wofür der gewöhnliche Nutzer scheinbar keinen Preis zahlen muss. Dabei gilt es zu beachten, dass der Nutzer in dieser Konstellation gewissermassen selbst das Produkt darstellt, da dieser mit seiner Privatsphäre bezahlt. Etliche Beispiele aus der Vergangenheit, wie die Beeinflussung der US-amerikanischen Präsidentschaftswahlen 2016 (Cambridge Analytica), haben gezeigt, dass Nutzerdaten einen erheblichen Wert aufweisen. So sind zahlreiche Unternehmen daran interessiert zu wissen, wie lange ein Nutzer ein Bild betrachtet, wo er sich wann und wie lange aufhält und welche Begriffe dieser im Suchfeld einträgt. Viele Nutzer sind sich der Aufgabe ihrer Privatsphäre nicht bewusst; manche behaupten sogar das Konzept der Privatsphäre sei mit der allgegenwärtigen Nutzung des Internets obsolet geworden. Dies läuft dem Grundsatz der informierten Einwilligung zuwider. Wenn eine Person medizinische Dienstleistungen beansprucht, muss diese in Kenntnis der Umstände sowie der Risiken ihr Einverständnis für den Eingriff geben. Der behandelnde Arzt ist folglich in der Pflicht, den Patienten zu informieren. Eine analoge Vorgehensweise wäre in Hinblick auf die Datenbeschaffung ebenfalls geboten. Nur ist die Kenntnis über die Tragweite der Datenbeschaffung bei vielen Nutzern äusserst rudimentär. Die Europäische Union hat mit der Datenschutzverordnung vom 27. April 2016 versucht, dieser Problematik Einhalt zu gebieten. Unternehmen müssen folglich Konsumenten und Internetnutzer auf die Vertragsbedingungen klar hinweisen. Des Weiteren besteht das Recht, die Löschung der Daten zu beantragen, woraus die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes über das Recht auf Vergessenwerden entstanden ist.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt sowie Notar in St. Gallen und auch als niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein tätig.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Wittmann, C (2022). Examining the Ethical Boundaries of Data Mining. Jusletter, 26. September 2022.