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European Antiquities Trade: A Refuge for Money Laundering and Terrorism Financing

Der Artikel befasst sich mit dem Antiquitätenmarkt und dessen Eignung für Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierung. Fabian Teichmann ist der Verfasser des Artikels, der 2019 im Journal of Money Laundering Control veröffentlicht wurde. Der Antiquitätenmarkt wird nur sehr rudimentär reguliert und fällt generell nicht in den Anwendungsbereich des Geldwäschereigesetzes. Folglich müssen Antiquitätenhändler keine Sorgfaltspflichten erfüllen; die Identifikation der Vertragspartei fällt daher oftmals weg. Dies erweist sich für Kriminelle als entscheidenden Vorteil. Ein weiterer Vorteil liegt in der Natur von Antiquitäten. Deren Wert ist nicht an objektive Kriterien gebunden. Die Festlegung des Preises entspringt häufig einer subjektiven Wahrnehmung oder einer persönlichen Präferenz. Dies ermöglicht es den Kriminellen, hohe Rechnungen zu fingieren, ohne dabei verdächtig zu wirken. Um fingierte Rechnungen glaubwürdig erscheinen zu lassen, können Kriminelle eine Gesellschaft gründen und durch diese Antiquitäten verkaufen. Diese Vorgehensweise eignet sich besonders, da Bargeldzahlungen von weniger als CHF 100'000.00 nicht vom Geldwäschereigesetz erfasst werden. Die Errichtung einer Gesellschaft ist lediglich mit einem kleinen Aufwand verbunden und dürfte ungefähr zwei Wochen in Anspruch nehmen. Ausserdem können Kriminelle mit einer kleinen Investition einen seriösen Internetauftritt bewerkstelligen. Sobald die Gesellschaft Büroräumlichkeiten mietet und Bankkonten eröffnet, ist diese glaubwürdig genug, um jeglichen Argwohn von Compliance-Beauftragten zu beschwichtigen. Notariell beglaubigte Dokumente, fingierte Verträge und seriös wirkende Rechnungen erhöhen den Grad an Plausibilität. Der Handel mit Antiquitäten birgt jedoch auch Gefahren. Zwar ermöglichen Antiquitäten aufgrund der subjektiven Wahrnehmung des Wertes eine gewisse Flexibilität. Jedoch können die Kriminellen auch aufgrund der Volatilität des Wertes erhebliche Verluste erleiden. Des Weiteren könnte der Transport von Antiquitäten Probleme verursachen. Dies ist vor allem der Fall, wenn Terrorismusfinanzierer Antiquitäten nach Europa transportieren, die ursprünglich in einem von Terroristen besetzten Gebiet geborgen wurden. Es besteht das Risiko, dass Zollbehörden hellhörig werden und die Antiquitäten einziehen.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt, Notar, Unternehmensberater sowie Verwaltungsratsmitglied in mehreren Unternehmen.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2019). European Antiquities Trade: A Refuge for Money Laundering and Terrorism Financing. Journal of Money Laundering Control. https://doi.org/10.1108/JMLC-09-2017-0051.