Der vorliegende Beitrag, welcher in der Zeitschrift Kriminalistik veröffentlicht wurde, befasst sich mit Einreiseverbote aufgrund ausländischer Strafverfahren in Verbindung mit straf- und verwaltungsrechtlichen Herausforderungen für das schweizerische Bundesamt für Polizei. Der Beitrag wurde von Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in der Schweiz, verfasst. Unsere Rechtsanwälte in Zürich, St. Gallen und Frauenfeld beschäftigen sich täglich mit strafrechtlichen Themen und stehen Ihnen gerne bei Fragen oder Anliegen bei.
Häufig stützen sich Ermittler in einem internationalen Strafverfahren auf ausländische Berichterstattungen, Rechthilfeersuchen oder (Abwesenheits-)Urteile. Dies kann problematisch werden, wenn strafprozessuale Schwächen der ausländischen Verfahren hierbei ausser Acht gelassen werden. Vor allem sollten sich Rechtsstaaten wie die Schweiz nicht ohne detaillierte strafprozessuale Analyse auf ausländische Strafverfahren stützen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass westliche, rechtsstaatliche Standards nicht erfüllt werden.
Das Bundesamt für Polizei (Feldpol) ist einer Grosszahl an internationalen Strafverfahren insbesondere mit Osteuropabezug konfrontiert. In diesem Zusammenhang werden auch häufig in der Schweiz straf- und verwaltungsrechtliche Verfahren eingeleitet. Ausgangspunkt bilden in der Regel ausländische Presseberichte, Rechtshilfeersuchen oder (Abwesenheits-)Urteile. Die Problematik dabei ist, dass inländische Verfahren auf den ausländischen Sachverhalt abgestellt wird, was zu verschiedenen rechtsstaatlichen Herausforderungen führt.
Die Folge davon kann unter anderem sein, dass das Bundesamt für Polizei aufgrund der Informationen ausländischer Strafverfahren gestützt auf Art. 67 Abs. 5 AIG Einreiseverbote erlässt. Jedoch sind die Einreiseverbote ohne fundierte strafprozessuale Analyse der ausländischen Verfahren nicht möglich.
Das Bundesamt für Polizei (Feldpol) hat jedoch in der Vergangenheit ohne fundierte Analyse ausländischer Strafverfahren schwerwiegende Massnahmen in der Schweiz ergriffen. Dagegen stehen zwar verwaltungsrechtliche, insbesondere eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, zur Verfügung. Die Schweiz ist für ihre rechtsstaatlichen Standards bekannt, weshalb darauf geachtet werden soll, dass dies im Ausland nicht immer der Fall ist. Besonders in Osteuropa kann beobachtet werden, dass die Justiz sehr korrupt ist. In vielen Ländern ist es möglich, Staatsanwälte und Richter zu bestechen oder politisch Druck auf die Justiz auszuüben. Bei weiteren Fragen und Anliegen dieses Themenbereichs können Sie sich gerne an unsere Rechtsanwälte in St. Gallen, Frauenfeld und Zürich wenden.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt sowie Notar in St. Gallen und auch als niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein tätig.
Teichmann, F. (2021). Einreiseverbote aufgrund ausländischer Strafverfahren – Straf- und verwaltungsverfahrensrechtliche Herausforderungen für das schweizerische Bundesamt für Polizei (Fedpol). Kriminalistik, 1, 48–53.