de en ru it fr

Einnahmequellen von Terrorismusfinanzierern

Unsere Rechtsanwälte in Zürich, St. Gallen und Frauenfeld behandeln täglich wirtschaftsstrafrechtliche Themen. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema Einnahmequellen von Terrorismusfinanzierern. Veröffentlicht wurde der Beitrag in der Zeitschrift ius.full und geschrieben wurde er von Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in St. Gallen.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, Terrorismusfinanzierer im Sinne von Art. 260quinquies StGB zu beseitigen. Es kann einerseits versucht werden, die Einnahmequelle von Terrorismusfinanzierer zu identifizieren und auszutrocknen. Andererseits kann dieser Vermögenstransfer überwacht und blockiert werden.

Terrorismusfinanzierer verfügen über verschiedene Einnahmequellen. Es gibt legale als auch illegale Einnahmequellen. Spenden spielen unter anderem auch eine wichtige Rolle. Geschickte Terrorismusfinanzierer verwenden legal erworbene Vermögenswerte. Auch staatliche Einnahmequellen waren von zentraler Bedeutung, die jedoch seit den Anschlägen vom 11. September 2001 für Terroristen keine Rolle mehr spielen. Heute konzentrieren sich Terroristen hauptsächlich auf nichtstaatliche Einnahmequellen. Die Einnahmen von Terrorismusfinanzierer lassen sich ausserdem in fünf Kriterien einordnen: Quantität, Legitimität, Zuverlässigkeit, Kontrolle und Einfachheit.

Anscheinend sei die Unterstützung durch Spenden von Anhängern relevant. Dies wird häufig im Kontext von kulturellen Veranstaltungen, Mitgliedsbeiträge in Vereinen oder Sammelaktionen. Insbesondere sei hier an Zakat gedacht, welcher eine Form im Islam darstellt und einen Ausgleich zwischen Armen und Reichen gewährleisten soll. Es ist sehr wichtig, dass Spender als auch Leitungsorgane von wohltätigen Organisationen die nötige Vorsicht walten lassen. Eine Due Diligence sollte auch seitens der Spender ausgeführt werden. Anhaltspunkte dafür können beispielsweise Internetseiten und amtliche Stellen sein. Auch Presseberichte können aufschlussreich sein. Durch unehrliche Spendeorganisationen sind ehrenwerte wohltätige Spendeorganisationen benachteiligt, da einige andere Spendeorganisationen sich unehrlich verhaltet haben und Terrorismus finanziert haben, womit sich Personen im Zweifel gegen eine Spende entschieden haben.

Es gibt auch terroristische Organisationen, die eigenständige Spendenstrukturen gründen, welche von weniger wohlhabenden Privatpersonen abhängen. Ein geeigneter offizieller Zweck wäre zum Beispiel die Unterstützung von Flüchtlingen in Syrien. Die Gelder der ahnungslosen Spender werden anschliessend nach Syrien transferiert und für die Kämpfer des IS verwendet. Ein anderes Beispiel für legale Einnahmen sind die der Terrororganisation PKK mit Investitionen in Medienunternehmen in Europa. Terrorismusfinanzierer greifen gerne auch auf illegale Aktivitäten zurück, wie zum Beispiel Geldwäscherei, Drogenhandel, Entführungen, Raub oder Erpressung. Bei weiteren Anliegen zu diesem Thema können Sie sich gerne an unsere Rechtsanwälte in Frauenfeld, Zürich und St. Gallen wenden.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz. Er ist als Notar in St. Gallen sowie als niedergelassener Rechtsanwalt in Liechtenstein tätig. Ausserdem ist er Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2018). Einnahmequellen von Terrorismusfinanzierern. Ius.full, 2, 34–37.