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Eignung und Entdeckungsrisiken der Terrorismusfinanzierung über Schweizer Banken

Unsere Rechtsanwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen wenden Ihre Expertise täglich in strafrechtlichen Gebieten an. Der vorliegende Artikel behandelt das Thema der Eignung und Entdeckungsrisiken der Terrorismusfinanzierung über Schweizer Banken. Geschrieben wurde der Beitrag von Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in St. Gallen.

Weiterhin ist die Finanzierung des Terrorismus über Schweizer Banken in breiter Öffentlichkeit bekannt. Es stellt sich die Frage, inwiefern Banken in der Schweiz überhaupt für Terrorismusfinanzierung geeignet sind und welche Entdeckungsrisiken für Täter dabei in Kauf genommen werden müssen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Terroristen ihre Vermögenswerte grenzüberschreitend transferieren müssen. Dies spielt für den Finanzsektor eine wichtige Rolle. Banken versuchen hierbei durch Compliance Massnahmen vor Terrorismusfinanzierung zu schützen. Diese Schutzmassnahmen funktionieren jedoch nur bedingt, da Täter häufig im Retail Banking unterwegs sind.

Grundsätzlich sind Bankensysteme von umfangreicheren Kontrollen als andere Branchen gekennzeichnet. Trotzdem ist es schwierig, Terrorismusfinanzierer von anderen Kunden zu unterscheiden. Dies vorwiegend aufgrund dessen, da Banken nur einen Bruchteil des Prozesses sehen und sich in vielen Fällen auf Angaben des Kunden stützen müssen. Ausserdem werden die Massnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung mit jenen der Geldwäschereiprävention vermischt, wobei der Fokus verschwimmt. Dies ist sehr problematisch, da Überweisungen einen schnellen Geldtransfer gewährleisten und kleinere Beträge häufig nicht auffallen. Beispielsweise werden Risikoländer wie die Türkei per se nicht als verdächtig gesehen und somit sind auch Überweisungen an das Grenzgebiet Syrien möglich, womit das Bankensystem als gewisse Eignung für den Transfer für die Terrorismusfinanzierung.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass intelligente Täter nicht selbst in Erscheinung treten, sofern sie in die von den Ermittlungsbehörden entwickelten und mit den Banken geteilten Schemata fallen. Trotzdem sind diese Täterprofile von besonderer Bedeutung, da es immer wieder Täter gibt, denen es an Fachwissen fehlt und unvorsichtig agieren. Hierbei dürfte es sich jedoch um weniger wichtige Mitglieder der terroristischen Organisation gehen. Terrorismusfinanzierer überweisen häufig kleinere Beträge. Wirtschaftlich ist es nicht tragbar, jede einzelne kleine Transaktion nachzuverfolgen. Zudem greifen Banken häufig auch auf die von den Behörden zur Verfügung gestellten Profile der Foreign Terrorist Fighters zurück. Diese werden des Öfteren von Finanzdienstleistern intern und in Kooperation mit Behörden weiterentwickelt. Bei weiteren Fragen oder Anliegen können Sie sich gerne von unseren Rechtsanwälten in Frauenfeld, St. Gallen und Zürich beraten lassen.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz. Zudem ist er als Notar in St. Gallen und als niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein tätig. Des Weiteren ist er Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2017). Eignung und Entdeckungsrisiken der Terrorismusfinanzierung über Schweizer Banken. Kriminalistik, 12, 762–766.