Der vorliegende Beitrag veranschaulicht das Thema der Regulierung von VT-Dienstleistern im TVTG und die damit verbundenen Risiken. Der Beitrag wurde in der Zeitschrift LJZ veröffentlicht und von Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in St. Gallen, sowie von Marie-Christin Falker, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Teichmann International (Schweiz) AG, geschrieben. Unsere Rechtsanwälte in Frauenfeld, Zürich und St. Gallen sind täglich technologischen Aspekten konfrontiert und üben dies als Teil ihrer Expertise aus.
Seit längerer Zeit ist das Thema Blockchain sowohl im Privatgebrauch als auch für viele Unternehmen relevant. Im Hinblick auf eine rechtssichere Übertragung von Vermögenswerten bieten sich durch die Technologie vielseitige Chancen. Gleichzeitig ist Blockchain-Technologie immer noch ein neuartiges Phänomen, das eine angemessene Regulierung bedarf. Liechtenstein ist eines der weltweit ersten Länder, das Rahmenbedingungen der sogenannten «Token-Ökonomie» definiert und reguliert hat. Damit ist Liechtenstein ein Beispiel für weitere Gesetzgeber.
Das weltweit erste Blockchain-Gesetz ist in Liechtenstein am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Das sogenannte Token- und VT-Dienstleister Gesetz (TVTG) wurde im Oktober 2019 verabschiedet. VT-Systeme stehen für auf vertrauenswürdigen Technologien beruhende Transaktionssysteme. Dies wurde gezielt gewählt, damit das Gesetz auch zukünftig ein breites Anwendungsgebiet abdeckt. Trotzdem basiert das TVTG im Wesentlichen auf Blockchain-Technologie.
VT-Systeme basieren prinzipiell auf Blockchain-Technologie. Blockchain ist ein dezentrales Netzwerk, das aus einer kettenförmigen Aneinanderreihung einzelner Blöcke besteht. Diese Blöcke bestehen aus digitalen Informationen und die Kette repräsentiert eine öffentliche Datenbank. Blöcke bestehen aus drei Bestandteilen, Informationen über die Transaktion (Datum, Uhrzeit, Ort), Informationen über die an der Transaktion beteiligten (Nutzernamen) und Informationen, womit sie von anderen Blöcken unterschieden werden können. In der Praxis können Blöcke tausende Transaktionen abspeichern, da jeder Block circa 1 MB Speicherplatz verfügt.
Grundsätzlich gewährt die Blockchain-Technologie hohe Sicherheit und Transparenz. Bei Bitcoin Blockchain muss ein Vorbehalt angebracht werden. Ihre Nutzer bekommen lediglich einen Nutzernamen bestehend aus Zahlen und Buchstaben zugeordnet. Dies gewährleistet keine eindeutige Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten. Deshalb sind Transaktionen trotzdem nicht vollständig anonym. Trotzdem sind persönliche Informationen immerhin auf die digitale Signatur oder den Nutzernamen beschränkt. Es stellt sich die Frage, wie man dem Blockchain-Netzwerk vertrauen soll, wenn man die Personen nicht identifizieren kann.
Weiter wird in einem Bericht der liechtensteinischen Regierung zum TVTG argumentiert, dass eine Regulierung der Technik von VT-Systemen wenig sinnvoll sei, da sich diese zu schnell weiterentwickelt und überdies kein regulärer Intermediär existiert. Bei weiteren Fragen oder Anliegen zu diesem Thema können Sie sich gerne an unsere Rechtsanwälte in Zürich, St. Gallen und Frauenfeld wenden.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz und Notar in St. Gallen. Ausserdem ist er als niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein tätig und leitet Beratungsgesellschaften in England, Liechtenstein und Dubai.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Falker, M.C. (2019). Die Regulierung von VT-Dienstleistern im TVTG und verbundene Risiken. LJZ, 4, 136–143.