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Die Empfehlungen der EBF zu effektiveren Anti-Geldwäsche-Massnahmen

Der vorliegende Artikel befasst sich mit dem Entwurf der EU-Bankenvereinigung (EBF) zum Thema Anti-Geldwäsche und Anti-Terrorismusfinanzierungs-Massnahmen, welcher im März 2020 veröffentlicht wurde. Dazu wird eine Übersicht über die wichtigsten Erkenntnisse und Ziele dieses Entwurfs gegeben. Geschrieben wurde der Beitrag von Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in St. Gallen, sowie von Marie-Christin Falker, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Teichmann International (Schweiz) AG.

Der Entwurf der EBF sieht vier Schritte für eine effektivere Bekämpfung der beiden Straftaten vor: «Harmonisierung», «Stärkung», «Kooperation» sowie «Klüger sein». Die Empfehlungen der EBF basieren hauptsächlich auf internationalen Standards und Berichterstattungen des EU-Parlaments, der Financial Action Task Force (FATF) und der Wolfsberg Gruppe. Die erste EBF-Priorität in der Geldwäschereibekämpfung stellt die Harmonisierung des EU-Regelwerks zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie die Stärkung dessen risikobasierter Natur vor. Es existieren innerhalb der EU unterschiedliche rechtliche Anforderungen an AML und CFT, was von den Kriminellen oftmals ausgenutzt wird. Die globale Chancengleichheit könnte anhand einer Anpassung nationaler Gesetzgebungen an die FATF-Bestimmungen und internationale Standards wie der OECD erreicht werden. Vor allem die 6. Anti-Geldwäscherichtlinie stellt einen wichtigen Schritt in diese Richtung dar.

Als zweite Priorität definiert die EBF eine Stärkung von EU-Aufsichtsorganen und Strafverfolgern anhand einer Stärkung der institutionellen Architektur und des Rahmens für die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor. Die Rolle der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) als Regelerlasserin sollte bestärkt werden. Damit können vollkommen harmonisierte Compliance-Standards international verfügbar gemacht werden. Kriminelle Aktivitäten verteilen sich oftmals auf mehrere Länder, weshalb es nicht besonders sinnvoll sei, sich auf eine nationale Regulierung zu beschränken. Hierbei sollten gemäss der EBF bereits existierende Strafverfolgungsbehörden innerhalb der EU in ihrer Rolle gestärkt werden.

Als weitere Priorität definiert die EBF eine effektive Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch eine koordinierte Herangehensweise von Gesetzgebern, Aufsichtsbehörden, Strafverfolgungsbehörden, FIUSs, gerichtlichen Behörden, Banken sowie anderen private und öffentliche Teilnehmenden am Anti-Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierungsökosystem. Die Kooperation zwischen diesen Akteuren sei in der Vergangenheit allerdings oftmals ineffektiv gewesen. Insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen, da rechtliche Restriktionen oder mangelndes Wissen über rechtliche Mittel zur Ermöglichung von Informationsaustausch ein Hindernis darstellen würden. Die EBF empfiehlt noch, die EU-Institutionen mit angemessenen Ressourcen zur Bekämpfung von Finanzdelikten auszustatten.

Es empfiehlt sich als vierte Priorität, neue Mittel und Technologien anzuwenden. Die EBF empfiehlt, dass insbesondere die Transparenz der wirtschaftlich Berechtigten verbessert werden sollte. Es sollten besonders neue Technologien zur effektiveren Identifikation und Umgehung von Geldwäscherisiken für Banken eingesetzt werden. Gemäss EBF könnten durch maschinelles Lernen Algorithmen genutzt werden, um Muster in kriminellen Aktivitäten zu identifizieren und Screening-Filter entsprechend anzupassen.

Bei Fragen oder Anliegen in diesem Thema können Sie sich gerne an unsere Anwältinnen und Anwälte für Strafrecht in St. Gallen, Zürich und Frauenfeld wenden.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F., & Falker, M.C. (2021). Die Empfehlungen der EBF zu effektiveren Anti-Geldwäsche-Maßnahmen. Compliance Berater, 9(11), 416–419.