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Die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung – Ein aussichtsloser Weg?

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und der Frage, ob dies ein aussichtsloser Weg sei. Veröffentlicht wurde der Beitrag in der Zeitschrift ius.full und verfasst wurde er von Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in der Schweiz. Unsere Rechtsanwälte in Frauenfeld, St. Gallen und Zürich üben alltäglich Ihre Expertise in strafrechtlichen Sachverhalten aus.

Bezugnehmend auf die jüngsten Terroranschläge in Nizza, St. Petersburg, Berlin und Stockholm stellt sich die Frage, ob die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung nach wie vor sinnvoll ist. Die erwähnten Anschläge waren nicht besonders mit grossem finanziellem Aufwand verbunden und unter anderem deshalb nicht rechtzeitig erkannt und verhindert werden. Häufig wird argumentiert, die Zahl der Terroranschläge kann nicht durch die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung reduziert werden.

Um Terroranschläge jedoch umsetzen zu können, benötigen sie dennoch Geld. Die Terroranschläge vom 11. September 2001 währen ohne die notwendigen finanziellen Mittel nicht möglich gewesen. Es zeichnet sich parallel auch ein Trend mit kostengünstigen Anschlägen ab. Die Anschläge in Nizza, Berlin und Stockholm wurden mit kurz davor gestohlenen Lastwägen durchgeführt. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass terroristische Vereinigungen auch andere Kosten haben. Beispielsweise müssen interne Strukturen aufrechterhalten werden, neue Anhänger rekrutiert werden und auch ausgebildete Terroristen bis zur Verübung eines Terroranschlags finanziert werden. Insbesondere müssen dabei Lebenshaltungs- und Reisekosten getragen werden.

Der Transfer von Mitteln erscheint für die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung als vielversprechender. Es stellt sich die Frage, wie Terroristen ihre Vermögenswerte transferieren. Hierbei sind grundsätzlich zwei Routen zu unterscheiden. Zum einen ist es denkbar, dass der Islamische Staat Gelder aus Syrien oder dem Irak nach Europa transferieren möchten, um dort einen Anschlag zu finanzieren. Zum anderen wäre auch denkbar, Gelder von Europa nach Syrien zu transferieren, um die organisatorischen Strukturen und die bewaffneten Auseinandersetzungen des Islamischen Staats zu unterstützen. Es ist auch ein Transfer innerhalb von Europa denkbar.

In den meisten Fällen greifen Terroristen nach wie vor gerne auf Banken zurück. Es ist für Banken in vielen Fällen praktisch unmöglich, Terrorismusfinanzierer zu erkennen. Der Schlüssel zur Terrorismusfinanzierung liegt in einer plausiblen Begründung der Transaktion. Zum Beispiel kann man sich dadurch rechtfertigen, indem behauptet wird, ein Verwandter aus der Türkei sei krank oder eine es wäre eine Anmietung eines Ferienhauses im Ausland.

Bei weiteren Fragen können Sie gerne unsere Anwaltskanzlei in Zürich, St. Gallen und Frauenfeld kontaktieren.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz. Er ist des Weiteren Notar in St. Gallen und als Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten tätig.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2017). Die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung – Ein aussichtsloser Weg? ius.full, 3–4, 77–80.