Der Artikel behandelt die jüngsten Entwicklungen in Hinblick auf die Finanzierung terroristischer Akte. Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann verfasst und 2021 im Journal of Financial Regulation and Compliance publiziert. Während bei der Geldwäscherei inkriminierte Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf geschleust werden, greifen Terroristen oftmals auf legale Vermögenswerte zurück, was die strafrechtliche Verfolgung von Terrorismusfinanzierung erheblich erschwert, da im Moment der Finanzierung noch keine konkrete Straftat begangen wird. Solange kein Attentat verübt wurde, können Terroristen mühelos plausible Erklärungen für die Überweisung legaler Gelder vorbringen. Diese Schwierigkeit wird noch zusätzlich durch die Tatsache verschärft, dass terroristische Handlungen kaum Ressourcen bedürfen. In jüngster Zeit haben Terroristen auch durch den Einsatz von Kryptowährungen Attentate finanziert. Zum einen erlauben es Kryptowährungen anonym zu operieren. Zum anderen entwickeln sich innovative Technologien äusserst rasch und sind in Hinblick auf die Trägheit der Behörden nur schlecht verfolgbar. Fachleute lassen verlauten, dass Akteure aus der Privatwirtschaft, Finanzintermediäre und Geheimdienste bisher nur einen rudimentären Austausch gepflegt haben, da eine erhöhte Kooperation zwischen den genannten Gruppen gesetzeswidrig ist; diese gesetzlichen Schranken gilt es zu beseitigen, will man der Terrorismusfinanzierung Einhalt gebieten. Des Weiteren wäre es von Vorteil, die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden in Hinblick auf Zwangsmassnahmen wie Online-Überwachung auszuweiten. Eine weitere Hürde für die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung besteht in den Anforderungen des Straftatbestandes der Terrorismusfinanzierung. So muss die Staatsanwaltschaft beweisen können, dass der Beschuldigte einen terroristischen Akt finanzieren wollte und dies im Bewusstsein über dessen Tragweite und Implikationen tat. Diese Beweisanforderungen erlauben es Terroristen, ihre angebliche Unkenntnis über die terroristische Organisation oder deren Handlungen geltend zu machen und somit einer Verurteilung durch eine gerichtliche Instanz zu entgehen.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz sowie Notar in St. Gallen. Des Weiteren ist er als niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein tätig.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2021). Current Trends in Terrorist Financing. Journal of Financial Regulation and Compliance. https://doi.org/10.1108/JFRC-03-2021-0022.