Staatsanwälte, Richter und Strafverteidiger sehen sich im Rahmen der Rechtshilfe immer häufiger mit Strafverfahren in osteuropäischen Ländern oder Ländern ausserhalb der EU konfrontiert. Immer häufiger sind Vorwürfe zu hören, dass diese Verfahren manipuliert oder sogar vollständig fingiert werden. Die Autoren Dr. iur. Dr. rer. pol. LLM. Fabian Teichmann und Sonia Boticiu beschäftigen sich in diesem Artikel mit der Beeinflussung von Verfahren in westlichen Ländern, mittels Bestechungsgeldern von osteuropäischen Beamten. Die Autoren fordern die Justizsysteme der westlichen Länder dazu auf, mit solchen Verfahren vorsichtig umzugehen.
Es ist wichtig zu verhindern, dass ausländische Kriminelle über Bestechungsgelder, die sie an Beamte in ihren eigenen Ländern zahlen, die Verfahren oder Abläufe im Westen kontrollieren können. Im schlimmsten Fall könnte dies dazu führen, dass aufgrund der korrupten Justizsysteme in Osteuropa ungerechtfertigte Zwangsmassnahmen angeordnet werden. Zudem sollen die westlichen Länder keinen sicheren Hafen für ausländische Kriminelle bieten, der sie vor der Inhaftierung in Ländern mit hohem Korruptionsrisiko schützt. Zu beachten ist, dass nur weil das System korrupt ist, nicht alle Entscheide in diesen Ländern in Frage zu stellen sind. Der vorliegende Beitrag versucht jedoch zu illustrieren, dass bei Entscheiden in ausländischen Strafverfahren, Vorsicht geboten ist, denn die Justizsysteme in einigen osteuropäischen Ländern sind weiterhin hochgradig korrupt. Somit stellt sich die Frage, wie mit der Situation, dass die Justizsysteme des Westens missbraucht werden, um unschuldige Personen ins Gefängnis zu bringen und ihr Vermögen und ihre Dokumente zu konfiszieren, umzugehen ist.
Um die Korruption wirksamer zu bekämpfen, präsentiert sich die Lösung, die Rechtshilfe in hochkorrupten Ländern zu verweigern. Allerdings würde dies dem politischen Diskurs zwischen den Staaten schaden und es wäre schwierig, einen stichhaltigen Indikator zu finden, der das Ausmass der Korruption nachweisen kann. Aus diesem Grund bleibt den westlichen Staaten nichts anderes übrig, als weiterhin die Dokumentationen und Verfahrensabläufe des rechtshilfeersuchenden Landes besonders sorgfältig zu überprüfen.